


Die „nachweisliche Verständigung“ gemäß § 51 Abs 2a Z 2 HSG
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- NHZBand 11
- Inhalt:
- Fachbeiträge (FaBe)
- Umfang:
- 898 Wörter, Seiten 57-58
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Die „nachweisliche Verständigung“ nachrückender Mandatarinnen bzw Mandatare in Organen einer Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft ist rechtlich schwer fassbar und wird – wohl entgegen der Intention des Gesetzgebers – abermals als Bescheid zu deuten sein.
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- Huber, Stefan
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- NHZ 2023, 57
Die „nachweisliche Verständigung“ nachrückender Mandatarinnen bzw Mandatare in Organen einer Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft ist rechtlich schwer fassbar und wird – wohl entgegen der Intention des Gesetzgebers – abermals als Bescheid zu deuten sein.
- Huber, Stefan
- NHZ 2023, 57