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Huber, Stefan

Die „nachweisliche Verständigung“ gemäß § 51 Abs 2a Z 2 HSG

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Die „nachweisliche Verständigung“ nachrückender Mandatarinnen bzw Mandatare in Organen einer Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft ist rechtlich schwer fassbar und wird – wohl entgegen der Intention des Gesetzgebers – abermals als Bescheid zu deuten sein.

  • Huber, Stefan
  • NHZ 2023, 57

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