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Heft 6, Dezember 2019, Band 19
Die Wunschvorstellung als Vater des Gedankens – Zur Geltendmachung von Vertretungskosten bei Vorliegen von Vergaberechtswidrigkeiten
- Originalsprache: Deutsch
- RPA Band 19
- Judikatur, 6414 Wörter
- Seiten 348-352
- https://doi.org/10.33196/rpa201906034801
20,00 €
inkl MwStEin „Rettungsaufwand“ ist nur zu ersetzen, wenn er zweckmäßig und angemessen war. Die Beschränkung des Ersatzes auf den unvermeidbaren, zweckmäßigen und angemessenen Aufwand steht einer konkreten Schadensberechnung, der sich am Aufwand des Klägers orientiert, nicht entgegen.
Die Ermittlung des angemessenen Honorars bzw die Angemessenheit von Stundensätzen und aufgewendeten Stunden kann durch ein Sachverständigengutachten erfolgen.
Die Behauptungs- und Beweislast für den Eintritt des Schadens trifft den Kläger.
- Ullreich, Stefan Mathias
- Reisinger, Stefan
- Beweislast
- § 1295 ABGB
- Sachverständigengutachten
- Rettungsaufwand
- Vergabeverfahren
- § 1297 ABGB
- § 43 ZPO
- § 1296 ABGB
- angemessenes Honorar
- § 337 BVergG
- Schadenersatz
- OGH, 26.06.2019, 3 Ob 30/19m, „Schadenersatzforderungen aufgrund von Vergaberechtswidrigkeiten“
- Vergaberecht
- RPA 2019, 348
- § 369 BVergG
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