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Zeitschrift für öffentliches Recht

Heft 1, März 2022, Band 77

Kirchmair , Lando

Ein Streifzug durch 100 Jahre Förderung und Schutz von Kulturgütern und kulturellem Erbe durch internationale OrganisationenA Journey through 100 Years of Promotion and Protection of Cultural Heritage by International Organizat...

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Vor 100 Jahren, im Jahr 1922, wurde die Commission International de Coopération Intellectuelle (CICI), die Internationale Kommission für geistige Zusammenarbeit, gegründet. Ihr Ziel und ihre Aufgabe waren es, die friedliche Zusammenarbeit zwischen den Völkern durch erzieherische und kulturelle Mittel zu fördern. Diese Kommission, welche durch das 1925 gegründete Institut International de Coopération Intellectuelle (IICI) unterstützt wurde, teilte gewissermaßen das Schicksal des Völkerbundes. Die Nachfolgerin der CICI bzw des IICI, die Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO), war jedoch erfolgreicher und legte den Grundstein für verschiedene internationale Abkommen zum Schutz von Kulturgütern sowie des kulturellen Erbes. Dieser Beitrag gibt einen Überblick von den Anfängen des institutionalisierten Kulturgüter- und Kulturerbeschutzes in Friedenszeiten vor fast 100 Jahren bis heute – einer Zeit, in welcher beide UN-Sonderberichterstatterinnen für kulturelle Rechte ein Menschenrecht auf kulturelles Erbe proklamiert haben. Während dieser Beitrag zu dem Schluss kommt, dass ein solches spezielles Menschenrecht erst im Entstehen begriffen ist, lässt die Skizzierung der Entwicklung des Kulturgüter- und Kulturerbeschutzes der letzten 100 Jahre bis ins 21. Jahrhundert durchaus positiv in die Zukunft blicken.

  • Kirchmair , Lando
  • Art 22 Abs 1 Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker
  • internationale Organisationen
  • Menschenrecht auf Kulturerbe
  • Art 1 Rahmenübereinkommen über den Wert des kulturellen Erbes für die Gesellschaft
  • Art 31 Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte indigener Völker
  • Öffentliches Recht
  • Art 22 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
  • Art 27 Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
  • Art 1 Charta zur Bewahrung des digitalen Kulturerbes
  • ZOER 2022, 33
  • Art 15 Abs 1 lit a Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
  • Art 1 Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt
  • Art 2 Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
  • Internationales Institut für geistige Zusammenarbeit
  • Art 35 Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte indigener Völker
  • Art 27 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
  • Art 11 Abs 3 Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt
  • UNESCO
  • Art 2 Abs 1 Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes
  • Art 1, 4 Übereinkommen von 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut
  • Schutz des kulturellen Erbes
  • Art 1 Abs 1 lit a Konvention zum Schutz des Kulturerbes unter Wasser
  • Art 303 Abs 2 Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen

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