Einladungen zur Schi-WM: Repräsentationsaufwand
- Originalsprache: Deutsch
- AFSBand 2016
- Aufsatz, 1565 Wörter
- Seiten 149 -151
- https://doi.org/10.33196/afs201604014901
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Wenn es nach der Rechtsprechung Einladungen zu mehrmals jährlich stattfindenden gesellschaftlichen Ereignissen den Abgabepflichtigen ermöglichen, zu „repräsentieren“, muss dies umso mehr für so außergewöhnliche Ereignisse wie eine Schi-WM gelten. Dabei ist nach der Rechtsprechung ein objektiver Maßstab anzulegen: Nicht maßgeblich ist, ob der Bf die Repräsentation auch bezweckt hat bzw ob der Aufwand subjektiv nur im betrieblichen oder beruflichen Interesse getätigt wurde, wenn dieser objektiv geeignet ist, sein gesellschaftliches Ansehen zu fördern. Für solche Aufwendungen sieht § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1988 ein Abzugsverbot vor. Revision nicht zulässig.
- Fuchs, Hubert W.
- AFS 2016, 149
- Steuerrecht
- § 20 Abs 1 Z 3 EStG
- BFG, 13.07.2016, RV/2101033/2016
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