


Kein vorläufiger Bescheid bei Tätigkeit mit Einkünftevermutung iSd LVO
Autor
Hilber, Klaus
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- AFSBand 2016
- Inhalt:
- Verwaltungsgerichtshof
- Umfang:
- 2133 Wörter, Seiten 154-156
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Liegen die Voraussetzungen für die Erlassung eines vorläufigen Bescheides nicht (mehr) vor, so liegt die diesbezügliche Abänderung eines mit Berufung bekämpften vorläufigen Bescheides gemäß § 289 Abs 2 BAO (in der hier noch maßgeblichen Fassung vor dem FVwGG 2012) in der Zuständigkeit der Berufungsbehörde.
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- Hilber, Klaus
-
- Steuerrecht
- § 200 BAO
- AFS 2016, 154
- VwGH, 27.04.2016, 2013/13/0045
- § 289 Abs 2 BAO
Liegen die Voraussetzungen für die Erlassung eines vorläufigen Bescheides nicht (mehr) vor, so liegt die diesbezügliche Abänderung eines mit Berufung bekämpften vorläufigen Bescheides gemäß § 289 Abs 2 BAO (in der hier noch maßgeblichen Fassung vor dem FVwGG 2012) in der Zuständigkeit der Berufungsbehörde.
- Hilber, Klaus
- Steuerrecht
- § 200 BAO
- AFS 2016, 154
- VwGH, 27.04.2016, 2013/13/0045
- § 289 Abs 2 BAO