Einstellung des Beschwerdeverfahrens einer gelöschten vermögenslosen Kapitalgesellschaft
- Originalsprache: Deutsch
- AFSBand 18
- Bundesfinanzgericht, 1176 Wörter
- Seiten 21 -22
- https://doi.org/10.33196/afs20200102101
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Wenngleich die Löschung einer GmbH wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 40 Abs 1 FBG nur deklarative Wirkung hat, fällt damit die organschaftliche Vertretung weg und können an die gelöschte GmbH mangels Handlungsfähigkeit keine Bescheide mehr wirksam erlassen werden. Die Regelung des § 80 Abs 3 BAO ist nur im Fall einer Liquidation iSd § 89 GmbHG anwendbar, nicht aber im Fall einer Löschung nach einem Konkursverfahren (siehe RV/2748-W/09-RS 1).
Die gelöschte GmbH kann mangels Organe nicht rechtswirksam Vollmacht zur steuerlichen Vertretung erteilen. Die von einem Steuerberater im Namen der gelöschten GmbH eingebrachte Berufung ist daher wegen fehlender Aktivlegitimation zurückzuweisen (Rechtssätze).
Revision eingebracht (Amtsrevision).
- Fuchs, Hubert W.
- BFG, 04.12.2019, RV/6100647/2008
- Steuerrecht
- § 80 Abs 3 BAO
- AFS 2020, 21
- § 39 Abs 1 FBG
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