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Zeitschrift für öffentliches Recht

Heft 4, Dezember 2023, Band 78

Pfersmann, Otto

Elemente eines vergleichenden VerfassungspazifismusElements of Comparative Constitutional Pacifism

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Krieg ist völkerrechtlich verboten, aber selbst bei innerstaatlicher Rezeption dieses Gebots nicht unbedingt entsprechend konkretisiert. Explizite Friedensverpflichtungen im formellen Verfassungsrecht scheinen eher eine Seltenheit zu sein, wie das berühmte japanische Beispiel zeigt. Bei genauerer Betrachtung gibt es allerdings weit mehr pazifistische Bestimmungen, als oft angenommen wird, die in einer differenzierten genetischen und vergleichenden Betrachtung zumindest ansatzweise analysiert werden. Dabei zeigt sich, dass der rechtliche Pazifismus tatsächlich zunächst international eingeführt und in die Ziele der alliierten Mächte eingebunden wird, um den Zweiten Weltkrieg zu beenden und ein Wiederaufleben des Militarismus zu verhindern. Er wird dann als eine mehr oder weniger unmittelbare interne Antwort auf diese externen Forderungen weiterentwickelt, bevor er sich zu einem Rahmen für die Mitgliedschaft in einem kollektiven Kooperations- und Verteidigungssystem auswächst und paradoxe Strukturen als Antwort auf neue Bedrohungen entstehen lässt.

  • Pfersmann, Otto
  • ZOER 2023, 645
  • Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands
  • Bundesverfassungsgesetz über die umfassende Landesverteidigung 1975, BGBl 368
  • Besatzungsstatut, Amtsblatt der Hohen Alliierten Kommission in Deutschland, Nr 1, 23.09.1949, 1 f
  • moralischer vs rechtlicher Pazifismus
  • (Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1974 I, Nr 47, 432)
  • Streitkräfte vs Selbstverteidigungskräfte
  • Öffentliches Recht
  • Bundesverfassungsgesetz über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union, BGBl 744/1994
  • Art 27 Abs 3 Satzung der Vereinten Nationen
  • Präambel
  • Verzicht auf Hoheitsrechte
  • Berliner Erklärung vom 05.06.1945, Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland, Ergänzungsblatt Nr 1, 1946, 13–20
  • Verhältnis zwischen Völkerrecht und staatlichem Verfassungsrecht
  • Präambel Abs 14 Verfassung der französischen Republik von 1946
  • Konkretisierung verfassungsrechtlicher Normen
  • Verfassung vom 07.10.1949 (Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1949)
  • Interpretation als Verfassungsverletzung
  • Deutschlandvertrag, Deutsches Bundesgesetzblatt 1955 II, 628
  • Art 9 Verfassung des Kaiserreiches Japan (日本国憲法)
  • Zweiter Pariser Frieden vom 20.11.1815
  • Neutralität
  • Präambel, Art 24, 26, 87a, 115, 120 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland 1949
  • Proklamation über die Unabhängigkeit Österreichs vom 27.04.1945, Staatsgesetzblatt 1, 01.05.1945
  • Art 185 Schweizer Bundesverfassung
  • Verfassungsgesetz vom 08.05.1945 über das Verbot der NSDAP (Verbotsgesetz), Staatsgesetzblatt 1945, Nr 13
  • Art 42 Abs 7 EU-Vertrag
  • Präambel Verfassung der französischen Republik von 1848
  • Bundesverfassungsgesetz vom 26.10.1955 über die Neutralität Österreichs, StF: BGBl 211/1955
  • Treaty of Mutual Cooperation and Security between the United States and Japan, 11 United States Treaties and Other International Agreements 1632
  • Friedensvertrag mit Italien vom 10.02.1947
  • supranationale Strukturen als Konfliktpotenzial
  • negativer vs positiver Pazifismus
  • Titel VI Verfassung des französischen Königreiches von 1791
  • Art 11 Verfassung der Republik Italien
  • radikaler vs differenzierter Pazifismus
  • Briand-Kellogg-Pakt vom 27.08.1928 (Antikriegspakt), BGBl 268/1929

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