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Zeitschrift für öffentliches Recht

Heft 4, Dezember 2023, Band 78

Kirchmair, Lando

Verfassungswidriges Verfassungsrecht, unabänderliches Verfassungsrecht und JustizrevolutionUnconstitutional Constitutional Law, Unamendable Constitutional Law and Judicial Revolution

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Der berühmte Mathematiker Kurt Gödel, der 1939 aus Österreich in die USA geflohen war, war davon überzeugt, dass „innere Widersprüche“ in der Verfassung der USA die legale Errichtung einer Diktatur ermöglichten. Auch wenn wir Gödel’s Grund zur Besorgnis nicht mehr in Erfahrung bringen werden ist die grundsätzliche Thematik nicht auf die Verfassung der USA begrenzt. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Problematik des verfassungswidrigen Verfassungsrechts und insbesondere mit den unterschiedlichen Positionen zur Frage nach unabänderlichem Verfassungsrecht in Österreich. Ohne explizit zur Frage der Existenz von unabänderlichem Verfassungsrecht Stellung zu nehmen, wird das Konzept der Justizrevolution in diesen Diskurs eingeführt. Als Beispiel dient der hypothetische Austritt Österreichs aus der Europäischen Menschenrechtskonvention. Anhand dieses Beispiels wird diskutiert, ob von einer Justizrevolution gesprochen werden könnte, wenn der VfGH das infolge einer Volksabstimmung beschlossene Verfassungsgesetz über den Austritt aus der EMRK als verfassungswidriges Verfassungsrecht aufheben würde. Der VfGH könnte trotz der Annahme von gänzlich abänderbarem Verfassungsrecht in Österreich eine auf einer Volksabstimmung beruhende Verfassungsänderung für verfassungswidrig erklären – ohne damit eine Justizrevolution auszulösen. Ähnlich wie bei Schrödingers Katze gäbe es in Österreich gleichzeitig gänzlich änderbares und unabänderliches Verfassungsrecht. Was wahr ist, würde sich erst zeigen, wenn der VfGH die Kiste öffnet, also Stellung beziehen würde.

  • Kirchmair, Lando
  • Art 44 Abs 3 B-VG
  • verfassungswidriges Verfassungsrecht
  • Art 79 Abs 3 GG
  • unabänderliches Verfassungsrecht
  • Austritt aus der EMRK
  • Öffentliches Recht
  • Art 44 Abs 1 B-VG
  • (negativer) nicht äquivalenter Polymorphismus
  • Art 6 Abs 1 EUV
  • Art 20 GG
  • Art 3 VerbotsG
  • Normerzeugung
  • Art 126a BVergG
  • Art 140 B-VG
  • Justizrevolution
  • Art 1 GG
  • ZOER 2023, 627
  • Art V Verfassung der USA
  • Demokratie
  • Art 2 EUV

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