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Ersatz für Werkleistung ohne vertragliche Grundlage

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Verpflichtet sich ein Bauunternehmer der Bauherrin gegenüber zu Erbringung einer Werkleistung und wird diese von einem durch den Bauunternehmer vermittelten Werkunternehmer erbracht, ohne dass ein Vertragsverhältnis des Werkunternehmers zum vermittelnden Bauunternehmer oder zur Bauherrin besteht, hat der Werkunternehmer einen Anspruch auf Aufwand-ersatz gegen den Bauunternehmer gemäß § 1042 ABGB.

Aufgrund der irrtümlichen Annahme des Werkunternehmers eine Vertragspflicht zu erfüllen, steht ihm alternativ auch ein Anspruch gemäß § 1431 ABGB gegen die Bauherrin zu.

  • Ersatz für Werkleistung ohne vertragliche Grundlage
  • OGH, 27.11.2014, 2 Ob 236/13i
  • BBL-Slg 2015/85
  • Baurecht
  • § 1042 ABGB

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