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Wiemer, Dirk T.

EuGH: Rechtsmittel – Finanzsektor – Beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats – Staatliche Beihilfe zugunsten einer Bankengruppe – Form – Kapitalzuführung im Rahmen eines Umstrukturierungsplans – Entscheidu...

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Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Die Europäische Kommission trägt die Kosten.

De Nederlandsche Bank NV trägt ihre eigenen Kosten.

  • Wiemer, Dirk T.
  • BRZ 2014, 110
  • EuGH, 03.04.2014, Rs C-224/12 P, Europäische Kommission ./. Königreich der Niederlande u.a.
  • Besonderes Verwaltungsrecht
  • Vergaberecht

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