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Folgeprovisionen eines pensionierten Versicherungsvertreters – Arbeitnehmer- und Verkehrsabsetzbetrag?

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
AFSBand 21
Inhalt:
Bundesfinanzgericht
Umfang:
858 Wörter, Seiten 93-95

9,80 €

inkl MwSt

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Ist für den Anspruch eines pensionierten Versicherungsvertreters auf Folgeprovisionen der Abschluss eines Versicherungsvertrages Voraussetzung, welcher vom Versicherungsangestellten noch in seiner aktiven Dienstzeit getätigt wurde, stellen auch die Folgeprovisionen nichtselbständiges Entgelt für ein aktives Dienstverhältnis dar und steht dem Bf auch der Arbeitnehmerabsetzbetrag und der Verkehrsabsetzbetrag zu (RS 1).

Revision nicht zulässig.

  • Fuchs, Hubert W.
  • AFS 2023, 93
  • BFG, 13.02.2023, RV/7103223/2016
  • § 25 EStG
  • Steuerrecht
  • § 33 Abs 5 Z 1 EStG

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