


Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung nach § 4 Abs 2 Z 2 EStG 1988 iVm § 293b BAO, wenn die „Unrichtigkeiten“ nur aufgrund eines weiteren Ermittlungsverfahrens erkennbar waren?
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- AFSBand 21
- Inhalt:
- Bundesfinanzgericht
- Umfang:
- 1956 Wörter, Seiten 102-105
9,80 €
inkl MwSt




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§ 4 Abs 2 Z 2 EStG 1988 fingiert, dass die Nichtberücksichtigung von Zu- und Abschlägen als offensichtliche Unrichtigkeit im Sinne des § 293b BAO gilt.
Abgestellt wird auf die „Nichtberücksichtigung“ und nicht „wie“ die Zu- und Abschläge festgestellt worden sind. § 293b BAO ist daher in Fällen des § 4 Abs 2 Z 2 EStG 1988 anwendbar, auch wenn die Feststellungen hinsichtlich des Zu- und Abschlages nur durch ein weiteres Ermittlungsverfahren getroffen werden konnten.
Revision nicht zulässig.
-
- Fuchs, Hubert W.
-
- § 28 Abs 7 EStG
- § 208 Abs 1 lit d BAO
- AFS 2023, 102
- Steuerrecht
- § 293b BAO
- BFG, 13.02.2023, RV/3100222/2021
- § 4 Abs 2 Z 2 EStG
§ 4 Abs 2 Z 2 EStG 1988 fingiert, dass die Nichtberücksichtigung von Zu- und Abschlägen als offensichtliche Unrichtigkeit im Sinne des § 293b BAO gilt.
Abgestellt wird auf die „Nichtberücksichtigung“ und nicht „wie“ die Zu- und Abschläge festgestellt worden sind. § 293b BAO ist daher in Fällen des § 4 Abs 2 Z 2 EStG 1988 anwendbar, auch wenn die Feststellungen hinsichtlich des Zu- und Abschlages nur durch ein weiteres Ermittlungsverfahren getroffen werden konnten.
Revision nicht zulässig.
- Fuchs, Hubert W.
- § 28 Abs 7 EStG
- § 208 Abs 1 lit d BAO
- AFS 2023, 102
- Steuerrecht
- § 293b BAO
- BFG, 13.02.2023, RV/3100222/2021
- § 4 Abs 2 Z 2 EStG