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Fuchs, Hubert W.

Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung nach § 4 Abs 2 Z 2 EStG 1988 iVm § 293b BAO, wenn die „Unrichtigkeiten“ nur aufgrund eines weiteren Ermittlungsverfahrens erkennbar waren?

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§ 4 Abs 2 Z 2 EStG 1988 fingiert, dass die Nichtberücksichtigung von Zu- und Abschlägen als offensichtliche Unrichtigkeit im Sinne des § 293b BAO gilt.

Abgestellt wird auf die „Nichtberücksichtigung“ und nicht „wie“ die Zu- und Abschläge festgestellt worden sind. § 293b BAO ist daher in Fällen des § 4 Abs 2 Z 2 EStG 1988 anwendbar, auch wenn die Feststellungen hinsichtlich des Zu- und Abschlages nur durch ein weiteres Ermittlungsverfahren getroffen werden konnten.

Revision nicht zulässig.

  • Fuchs, Hubert W.
  • § 28 Abs 7 EStG
  • § 208 Abs 1 lit d BAO
  • AFS 2023, 102
  • Steuerrecht
  • § 293b BAO
  • BFG, 13.02.2023, RV/3100222/2021
  • § 4 Abs 2 Z 2 EStG

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