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Zeitschrift für Recht des Bauwesens
Generalunternehmer – Subunternehmer: Beginn der Verjährung des Regresses
- Originalsprache: Deutsch
- ZRB Band 2017
- Judikatur, 1544 Wörter
- Seiten 27-29
- https://doi.org/10.33196/zrb201701002701
20,00 €
inkl MwStDer Generalunternehmer hat gegen seinen Subunternehmer eigene Ansprüche auf mängelfreie Werkerstellung; überdies hat er allenfalls eigene Schadenersatzansprüche gegen den Subunternehmer wegen Verletzung der vertraglichen Pflichten aus dem Subwerkvertrag.
Abgesehen von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen besteht ein Regressanspruch des Generalunternehmers gegen den Subunternehmer, der sich darauf gründet, dass der Besteller den Geschäftsherrn (Generalunternehmer) für mangelhafte Leistungen seines Erfüllungsgehilfen (Subunternehmer) in Anspruch genommen wird.
Der Rückersatzanspruch entsteht noch nicht mit dem Schaden des Dritten selbst oder mit der Geltendmachung des Schadenersatzanspruchs durch den geschädigten Dritten, sondern erst dann, wenn und soweit der in Anspruch genommene Teil dem Dritten tatsächlich Ersatz geleistet hat.
- § 1313 ABGB
- Regress
- Generalunternehmer
- OGH, 21.12.2015, 5 Ob 125/15s
- Verjährung
- Subunternehmer
- Baurecht
- ZRB 2017, 27