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Genossenschaften: Keine Gesamtrechtsnachfolge analog § 142 UGB

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Das Fehlen einer § 142 UGB entsprechenden Regelung im Genossenschaftsrecht kann nicht als planwidrige Unvollständigkeit des Umgründungsrechts angesehen werden.

§ 142 UGB und die damit verbundene Gesamtrechtsnachfolge ist auf Genossenschaften daher nicht analog anwendbar.

  • OGH, 16.12.2013, 6 Ob 160/13t
  • § 142 UGB
  • Gesellschaftsrecht
  • § 92 Abs 2 BWG
  • GES 2014, 69

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