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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
Genossenschaften: Keine Gesamtrechtsnachfolge analog § 142 UGB
eJournal-Artikel
- Originalsprache: Deutsch
- GES Band 2014
- Gesellschaftsrecht Judikatur, 2557 Wörter
- Seiten 69-72
- https://doi.org/10.33196/ges201402006901
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Das Fehlen einer § 142 UGB entsprechenden Regelung im Genossenschaftsrecht kann nicht als planwidrige Unvollständigkeit des Umgründungsrechts angesehen werden.
§ 142 UGB und die damit verbundene Gesamtrechtsnachfolge ist auf Genossenschaften daher nicht analog anwendbar.
- OGH, 16.12.2013, 6 Ob 160/13t
- § 142 UGB
- Gesellschaftsrecht
- § 92 Abs 2 BWG
- GES 2014, 69