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Zwangsstrafenverfahren wegen Offenlegung bei Zweigniederlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften sind Richtersache

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
GESBand 2014
Inhalt:
Gesellschaftsrecht Judikatur
Umfang:
1500 Wörter, Seiten 74-76

9,80 €

inkl MwSt

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Zwangsstrafverfahren wegen unterlassener Offenlegung von Zweigneiderlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften sind Richtersache.

Entscheidungen von Diplomrechtspflegern hierüber sind nichtig.

  • § 16 Abs 2 Z 6 RPflG
  • § 280a UGB
  • OLG Wien, 23.12.2013, 28 R 377/13m
  • GES 2014, 74
  • § 283 UGB
  • Gesellschaftsrecht

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