Gesellschafterzustimmung bei Übertragung des gesamten Gesellschaftsvermögens
- Originalsprache: Deutsch
- GESBand 22
- Aufsatz, 8176 Wörter
- Seiten 104 -114
- https://doi.org/10.33196/ges202303010401
9,80 €
inkl MwSt
Die Übertragung des gesamten Gesellschaftsvermögens einer Aktiengesellschaft bedarf nach § 237 AktG der Zustimmung der Hauptversammlung und zwar nach hA als Wirksamkeitsvoraussetzung. Der OGH wendet die Bestimmung auf die GmbH mangels entsprechender Regelung im GmbHG analog an. Für das deutsche Recht hat der BGH beinahe zeitlich gegenteilig entschieden und selbiges in einer im letzten Jahr ergangenen Entscheidung auch für die KG vertreten. Dies gibt Anlass, die Frage der analogen Anwendung einer näheren Überprüfung zu unterziehen.
- Artmann, Eveline
- § 237 AktG
- § 255 AktG
- Gesamtvermögensgeschäfte
- § 90 GmbHG
- § 179a dAktG
- Übertragung des gesamten Gesellschaftsvermögens
- § 303 HGB
- § 50 GmbHG
- GES 2023, 104
- Grundlagengeschäfte
- Gesellschaftsrecht
- § 146 UGB
- § 361 dAktG
- Missbrauch der Vertretungsmacht
- Gesellschafterzustimmung
- § 147 UGB
- § 145 UGB
- Umfang der Vertretungsmacht
- faktische Satzungsänderung