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Zeitschrift für öffentliches Recht

Heft 2, Juni 2020, Band 75

Müller , Andreas Th.

Gnade für Kriegsverbrecher und Völkermörder? ; Zu Berufung und Begrenzung des VölkerstrafrechtsPardoning War Criminals and Genocidaires? The Vocation and Limits of International Criminal Law

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Obwohl das Gnadenrecht seit jeher Bestand von Rechtsordnungen ist, liegt diesbezüglich im Völkerstrafrecht eine Leerstelle vor. Bei näherem Besehen zeigt sich, dass sich auch hier nennenswerte normative Ressourcen für ein Gnadenregime finden und dass ein solches relevante komplementäre und korrektive Funktionen gegenüber der internationalen Strafjustiz erfüllen kann. Das unreflektierte Beibehalten des status quo stellt jedenfalls kein überzeugendes Vorgehen dar. Vielmehr ist es an der Zeit, eine ernsthafte Debatte über ein genuines (dh nicht nur individuell-humanitäre Erwägungen, sondern Gründe der „good policy“ und des Gemeinwohls berücksichtigendes) Gnadenrecht im Völkerstrafrecht zu führen. Hand in Hand damit ist zu klären, wer für die Handhabung eines derartigen Gnadenrechts verantwortlich zeichnen soll.

  • Müller , Andreas Th.
  • Art 93 B-VG
  • Verbrechen gegen die Menschlichkeit
  • Öffentliches Recht
  • Art 11 Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Internationalen Strafgerichtshof über die Vollstreckung von Strafen des Internationalen Strafgerichtshofs
  • Art 3 EMRK
  • Völkermord
  • Völkerstrafrecht
  • ZOER 2020, 395
  • Amnestie
  • § 36 Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof
  • UN-Generalsekretär
  • § 23 Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit internationalen Gerichten
  • Begnadigung
  • UN-Sicherheitsrat
  • Art 67 B-VG
  • Kriegsverbrechen
  • Art 6 Abs 4 Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt)
  • Bundespräsident
  • Präambel, Art 5, Art 8, Art 16, Art 53, Art 77, Art 103 und Art 110 Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH-Statut)
  • Art 65 B-VG
  • Abolition
  • Gnade