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Zeitschrift für öffentliches Recht

Heft 2, Juni 2020, Band 75

Bußjäger , Peter

Verwaltungsrecht im Mehrebenensystem: Rechtsprobleme des grenzüberschreitenden Katastrophenmanagements am Beispiel TirolsAdministrative Law in the Multi-Level System: Legal Problems of Cross-Border Disaster Management Using the...

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Der grenzüberschreitende Einsatz im Katastrophenfall ist ein rechtlich wenig durchdrungenes Gebiet. Regelungen finden sich in der Rechtsordnung trotz diverser völkerrechtlicher Abkommen nur verstreut und am Rande. Die praktische Bedeutung des grenzüberschreitenden Einsatzes besonders im Naturgefahrenmanagement – und erst recht in Zeiten des Klimawandels – ist für Alpinregionen, hier am Beispiel der Europaregion Tirol – Südtirol – Trentino, groß.

Es ist zu bezweifeln, ob Regelungen auf Staatsvertragsebene den für die jeweiligen Situationen angepassten Rahmen liefern können. Ein Länderstaatsvertrag Tirol – Südtirol, allenfalls unter Einschluss des Trentino, ist denkbar, wäre aber angesichts der eingeschränkten Kompetenzen insbesondere auf Tiroler Seite jedenfalls unvollständig. Desgleichen kann auf der Ebene des EVTZ Europaregion Tirol – Südtirol – Trentino wenig bewirkt werden.

Sinnvoll erschiene demgegenüber eine abgestimmte Vorgangsweise der Partner, in ihren Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Katastrophenmanagements auch für den grenzüberschreitenden Einsatz, soweit Regelungen in ihre Kompetenzen fallen, festzuschreiben.

  • Bußjäger , Peter
  • Katastrophenhilfeabkommen Österreich – Schweiz
  • Grenzüberschreitung
  • EVTZ (Europäischer Verbund territorialer Zusammenarbeit)
  • § 17 B-VG
  • Art 8 Nr 13
  • Öffentliches Recht
  • Art 15 Abs 1 B-VG
  • Art 117 Italienische Verfassung
  • § 28 Tir Landes-Feuerwehrgesetz
  • Polizei
  • ZOER 2020, 423
  • Rettung
  • Tir Katastrophenmanagementgesetz
  • § 8 Abs 3a AngestelltenG
  • Art 16 B-VG
  • Art 222 AEUV
  • § 176 ASVG
  • Feuerwehr
  • Art 4 Abs 1 Madrider Abkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften
  • Art 196 AEUV
  • Katastrophenmanagement
  • Art 29 Italienisches Zivilschutzgesetzbuch
  • Katastrophenhilfeabkommen Österreich – Deutschland
  • Katastrophe
  • Autonomiestatut Trentino-Südtirol