Das Bundesvergabegesetz 2018, mit dem das EU-Vergaberichtlinienpaket 2014 umgesetzt wurde, ist seit 21.8.2018 – und somit seit nunmehr knapp über einem Jahr – in Kraft. Beim Bundesvergabegesetz 2018 handelt es sich nicht um eine bloße Novellierung des Bundesvergabegesetzes 2006, sondern um ein gänzlich neues Vergabegesetz („Totalrevision des BVergG“). Diese „Totalrevision“ hat bereits vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes für Zündstoff im rechtspolitischen Diskurs um die Regelung des öffentlichen Beschaffungswesens gesorgt und auch diverse Interessensvertretungen mit kritischen Stimmen auf den Plan gerufen. Dieser Beitrag ist daher – bei Berücksichtigung aller bürokratischen, verwaltungstechnischen und wirtschaftlichen Hürden des Vergabegesetzes – dem wichtigen Nutzen eines gesetzlich geregelten öffentlichen Beschaffungswesens gewidmet.
Heft 6, Dezember 2019, Band 2019
- ISSN Online: 2310-3809
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Inhalt der Ausgabe
S. 2 - 3, Fachbeitrag
Happy Birthday Bundesvergabegesetz 2018 – Ein (Rück-)Blick auf das öffentliche Beschaffungswesen
S. 4 - 5, Aktuelle Rechtsprechung
EuGH: Nicht bekanntgegebene Kündigung eines früheren Vertrags rechtfertigt Ausschluss in späterem Vergabeverfahren
S. 5 - 6, Aktuelle Rechtsprechung
EuGH: Zur Beschränkung der Zulässigkeit von Inhouse-Vergaben durch nationales Recht
S. 6 - 8, Aktuelle Rechtsprechung
EuGH: Pauschale quantitative Beschränkung von Subaufträgen unzulässig
S. 8 - 10, Aktuelle Rechtsprechung
EuGH: Antragslegitimation unabhängig von Anzahl verbliebener Bieter
S. 10 - 11, Aktuelle Rechtsprechung
VwGH: Unionsrechtskonformität der Beschränkung der rechtzeitigen Einbringung von Nachprüfungsanträgen mit den Amtsstunden
S. 11 - 12, Aktuelle Rechtsprechung
VwGH: Vergabe einer Jagdpacht durch Gemeinde ist keine Konzession iS BVergG 2006
S. 12 - 13, Aktuelle Rechtsprechung
BVwG: Ausreichende Begründung der Zuschlagsentscheidung
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