Das Bundesvergabegesetz 2018, mit dem das EU-Vergaberichtlinienpaket 2014 umgesetzt wurde, ist seit 21.8.2018 – und somit seit nunmehr knapp über einem Jahr – in Kraft. Beim Bundesvergabegesetz 2018 handelt es sich nicht um eine bloße Novellierung des Bundesvergabegesetzes 2006, sondern um ein gänzlich neues Vergabegesetz („Totalrevision des BVergG“). Diese „Totalrevision“ hat bereits vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes für Zündstoff im rechtspolitischen Diskurs um die Regelung des öffentlichen Beschaffungswesens gesorgt und auch diverse Interessensvertretungen mit kritischen Stimmen auf den Plan gerufen. Dieser Beitrag ist daher – bei Berücksichtigung aller bürokratischen, verwaltungstechnischen und wirtschaftlichen Hürden des Vergabegesetzes – dem wichtigen Nutzen eines gesetzlich geregelten öffentlichen Beschaffungswesens gewidmet.



Heft 6, Dezember 2019, Band 2019
Autor
- ISSN Online:
- 2310-3809
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Inhalt der Ausgabe
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S. 2 - 3, Fachbeitrag
Stephan Heid -
S. 4 - 5, Aktuelle Rechtsprechung
Sonja Vrbovszky -
S. 5 - 6, Aktuelle Rechtsprechung
Sonja Vrbovszky -
S. 6 - 8, Aktuelle Rechtsprechung
Sonja Vrbovszky -
S. 8 - 10, Aktuelle Rechtsprechung
Sonja Vrbovszky -
S. 10 - 11, Aktuelle Rechtsprechung
Sonja Vrbovszky -
S. 11 - 12, Aktuelle Rechtsprechung
Sonja Vrbovszky -
S. 12 - 13, Aktuelle Rechtsprechung
Sonja Vrbovszky