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VIL

Heft 6, Dezember 2019, Band 2019

eJournal-Heft
  • ISSN Online: 2310-3809

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Inhalt der Ausgabe

S. 2 - 3, Fachbeitrag

Stephan Heid

Happy Birthday Bundesvergabegesetz 2018 – Ein (Rück-)Blick auf das öffentliche Beschaffungswesen

Das Bundesvergabegesetz 2018, mit dem das EU-Vergaberichtlinienpaket 2014 umgesetzt wurde, ist seit 21.8.2018 – und somit seit nunmehr knapp über einem Jahr – in Kraft. Beim Bundesvergabegesetz 2018 handelt es sich nicht um eine bloße Novellierung des Bundesvergabegesetzes 2006, sondern um ein gänzlich neues Vergabegesetz („Totalrevision des BVergG“). Diese „Totalrevision“ hat bereits vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes für Zündstoff im rechtspolitischen Diskurs um die Regelung des öffentlichen Beschaffungswesens gesorgt und auch diverse Interessensvertretungen mit kritischen Stimmen auf den Plan gerufen. Dieser Beitrag ist daher – bei Berücksichtigung aller bürokratischen, verwaltungstechnischen und wirtschaftlichen Hürden des Vergabegesetzes – dem wichtigen Nutzen eines gesetzlich geregelten öffentlichen Beschaffungswesens gewidmet.

S. 6 - 8, Aktuelle Rechtsprechung

Sonja Vrbovszky

EuGH: Pauschale quantitative Beschränkung von Subaufträgen unzulässig

S. 8 - 10, Aktuelle Rechtsprechung

Sonja Vrbovszky

EuGH: Antragslegitimation unabhängig von Anzahl verbliebener Bieter

S. 12 - 13, Aktuelle Rechtsprechung

Sonja Vrbovszky

BVwG: Ausreichende Begründung der Zuschlagsentscheidung

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