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Heranrückende Wohnbebauung; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; Emissionen der gewerblichen Betriebsanlage; Nachweis; Mitwirkungspflichten der Partei
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 21
- Rechtsprechung, 994 Wörter
- Seiten 103-105
- https://doi.org/10.33196/bbl201803010301
20,00 €
inkl MwStDie Offizialmaxime entbindet die Partei nicht davon, durch ein substanziiertes Vorbringen zur Ermittlung des Sachverhaltes beizutragen, wenn es einer solchen Mitwirkung bedarf.
Lassen sich die zulässigen Emissionen aus der ge-werberechtlichen Betriebsanlagengenehmigung nicht entnehmen, dann müssen Nachweise über die tatsächlichen Emissionen beigebracht werden.
Die Zulässigkeit von Emissionen bemisst sich in diesem Fall danach, welche Emissionen bei ordnungsgemäßem Betrieb maximal entstehen können.
- Emissionen der gewerblichen Betriebsanlage
- BBL-Slg 2018/81
- § 31 Abs 5 oö BauO
- Nachweis
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- Heranrückende Wohnbebauung
- Baurecht
- VwGH, 27.02.2018, Ro 2016/05/0009
- Mitwirkungspflichten der Partei
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