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Winterdiensthaftung; Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter; Vertrag zugunsten Dritter
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 21
- Rechtsprechung, 109 Wörter
- Seiten 117-117
- https://doi.org/10.33196/bbl201803011703
20,00 €
inkl MwStÜbernimmt ein mit dem Winterdienst beauftragter Unternehmer die Haftung für Schäden, die durch ihn oder seine Mitarbeiter dem Auftraggeber oder Dritten bei Ausführung der vereinbarten Leistung entstehen, ist dieses Versprechen auf Schad- und Klagloshaltung gegenüber Dritten als Erfüllungsübernahme im Sinn des § 1404 ABGB und nicht als echter Vertrag zugunsten Dritter gemäß § 881 ABGB zu qualifizieren. Dem geschädigten Dritten erwächst daraus kein Klagerecht. Steht dem geschädigten Mieter ein vertraglicher Anspruch gegen den Vermieter gemäß § 1096 ABGB zu, kommt ein Anspruch aus Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter gegen den schädigenden Unternehmer aufgrund der Subsidiarität dieses Anspruchs nicht in Betracht.
- § 1295 Abs 1 ABGB
- § 1096 ABGB
- OGH, 30.01.2018, 9 Ob 69/17p
- § 1404 ABGB
- BBL-Slg 2018/106
- Winterdiensthaftung
- § 881 ABGB
- Vertrag zugunsten Dritter
- Baurecht
- Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
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