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Janesch, Katrin

Hre 152: Keine hoheitliche Befugnis zu bescheidförmiger Entscheidung der Fachhochschule

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Zurückweisung einer Beschwerde eines ehemaligen Studierenden einer Fachhochschule gegen ein E-Mail betreffend die Verweigerung der beantragten Wiederholung eines Studienjahres mangels eines tauglichen Beschwerdegegenstandes.

Keine hoheitliche Befugnis zu bescheidförmiger Entscheidung der – als juristischen Person des privaten Rechts eingerichteten – Fachhochschule.

  • Janesch, Katrin
  • VfGH, 05.12.2013, B 572/2013
  • § 2 Abs 1 FHStG
  • NHZ 2014, 69
  • Art 144 Abs 1 B-VG
  • § 10 Abs 6 FHStG
  • § 10 Abs 3 FHStG
  • § 18 Abs 4 FHStG

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