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Hauser

Hre 204: Inhaltliche Voraussetzungen zur Zulassung zur Ziviltechnikerprüfung für FH-Absolvent/inn/en

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Das ZTG regelt die Prüfung der Gleichwertigkeit von Studienabschlüssen eines anderen EU-Mitgliedstaates nicht ausdrücklich; eine Nostrifizierung ist dafür nicht vorgesehen.

Die entsprechende Gleichwertigkeitsprüfung gem ZTG hat sich an den für die in Betracht kommenden Studienrichtungen geltenden Studienvorschriften zu orientieren; dabei können nur jene Fächer miteinbezogen werden, die durch entsprechende Nachweise belegt werden können. Die in der beruflichen Praxis erworbenen Qualifikationen haben – ausgenommen hinsichtlich der Anrechenbarkeit auf das Praxissemester – grundsätzlich außer Betracht zu bleiben.

  • Hauser
  • § 6 ZTG
  • § 12 FHStG
  • § 9 ZTG
  • NHZ 2017, 133
  • § 3 ZTG
  • § 6 FHStG
  • VwGH, 29.06.2017, Ro 2017/06/0002

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