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Hre 262: Keine Konkurrentenklage der übergangenen Bewerberin/des übergangenen Bewerbers einer Professorenstelle

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
NHZBand 9
Inhalt:
Hochschulrechtliche Entscheidungen (Hre)
Umfang:
746 Wörter, Seiten 87-88

10,00 €

inkl MwSt

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Grundsätzlich kann auch ein/e an einem Rechtsgeschäft nicht beteiligte/r Dritte/r dessen Nichtigkeit geltend machen, wenn sie/er ein rechtliches Interesse an der Nichtigerklärung hat. Allerdings muss das zum Gegenstand einer Feststellungsklage gemachte Rechtsverhältnis eine unmittelbare rechtliche Wirkung auf die Rechtsstellung der Klägerin/des Klägers ausüben; es muss also dazu geeignet sein, die Beeinträchtigung der Rechtssphäre durch die/den Gegner/in zu beenden und einen künftigen weiteren Rechtsstreit zu vermeiden.

Das Verlangen der Klägerin/des Klägers, ihr/ihm müsse aus unionsrechtlichen Erwägungen eine „Konkurrentenklage“ bzw ein Feststellungsinteresse zugebilligt werden, verkennt, dass die Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes keine Erfolgsgarantie bedeutet.

  • Hauser
  • § 99 Abs 3 UG
  • OGH, 28.01.2021, 8 Ob A 108/20w
  • NHZ 2021, 87
  • § 228 ZPO

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