Hre 262: Keine Konkurrentenklage der übergangenen Bewerberin/des übergangenen Bewerbers einer Professorenstelle
- Originalsprache: Deutsch
- NHZBand 9
- Hochschulrechtliche Entscheidungen (Hre), 746 Wörter
- Seiten 87 -88
- https://doi.org/10.37942/nhz202102008701
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Grundsätzlich kann auch ein/e an einem Rechtsgeschäft nicht beteiligte/r Dritte/r dessen Nichtigkeit geltend machen, wenn sie/er ein rechtliches Interesse an der Nichtigerklärung hat. Allerdings muss das zum Gegenstand einer Feststellungsklage gemachte Rechtsverhältnis eine unmittelbare rechtliche Wirkung auf die Rechtsstellung der Klägerin/des Klägers ausüben; es muss also dazu geeignet sein, die Beeinträchtigung der Rechtssphäre durch die/den Gegner/in zu beenden und einen künftigen weiteren Rechtsstreit zu vermeiden.
Das Verlangen der Klägerin/des Klägers, ihr/ihm müsse aus unionsrechtlichen Erwägungen eine „Konkurrentenklage“ bzw ein Feststellungsinteresse zugebilligt werden, verkennt, dass die Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes keine Erfolgsgarantie bedeutet.
- Hauser
- § 99 Abs 3 UG
- OGH, 28.01.2021, 8 Ob A 108/20w
- NHZ 2021, 87
- § 228 ZPO
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