


Hre 264: Besuch eines universitären Studien-Vorbereitungslehrganges berechtigt nicht zu Inlandsaufenthalt
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- NHZBand 9
- Inhalt:
- Hochschulrechtliche Entscheidungen (Hre)
- Umfang:
- 907 Wörter, Seiten 90-91
10,00 €
inkl MwSt




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§ 64 Abs 1 Z 3 NAG setzt für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung die Absolvierung eines außerordentlichen Studiums im Rahmen eines Universitätslehrganges iSv § 56 UG voraus.
Gem § 51 Abs 2 Z 20 UG zählen zu den außerordentlichen Studien neben Universitätslehrgängen (sowie Studien zur Herstellung der Gleichwertigkeit gem § 90 Abs 4 UG) auch der Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern.
Zur Lösung abstrakter Rechtsfragen ist der VwGH auf Grund von Revisionen gem Art 133 Abs 4 BVG nicht zuständig.
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- Hauser
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- § 56 Abs 1 UG
- § 51 Abs 2 Z 20 UG
- NHZ 2021, 90
- VwGH, 27.01.2021, Ra 2020/22/0262
- § 64 Abs 1 Z 3 NAG
§ 64 Abs 1 Z 3 NAG setzt für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung die Absolvierung eines außerordentlichen Studiums im Rahmen eines Universitätslehrganges iSv § 56 UG voraus.
Gem § 51 Abs 2 Z 20 UG zählen zu den außerordentlichen Studien neben Universitätslehrgängen (sowie Studien zur Herstellung der Gleichwertigkeit gem § 90 Abs 4 UG) auch der Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern.
Zur Lösung abstrakter Rechtsfragen ist der VwGH auf Grund von Revisionen gem Art 133 Abs 4 BVG nicht zuständig.
- Hauser
- § 56 Abs 1 UG
- § 51 Abs 2 Z 20 UG
- NHZ 2021, 90
- VwGH, 27.01.2021, Ra 2020/22/0262
- § 64 Abs 1 Z 3 NAG