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Hre 264: Besuch eines universitären Studien-Vorbereitungslehrganges berechtigt nicht zu Inlandsaufenthalt
- Originalsprache: Deutsch
- NHZ Band 9
- Hochschulrechtliche Entscheidungen (Hre), 907 Wörter
- Seiten 90-91
- https://doi.org/10.37942/nhz202102009001
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inkl MwSt§ 64 Abs 1 Z 3 NAG setzt für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung die Absolvierung eines außerordentlichen Studiums im Rahmen eines Universitätslehrganges iSv § 56 UG voraus.
Gem § 51 Abs 2 Z 20 UG zählen zu den außerordentlichen Studien neben Universitätslehrgängen (sowie Studien zur Herstellung der Gleichwertigkeit gem § 90 Abs 4 UG) auch der Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern.
Zur Lösung abstrakter Rechtsfragen ist der VwGH auf Grund von Revisionen gem Art 133 Abs 4 BVG nicht zuständig.
- Hauser
- § 56 Abs 1 UG
- § 51 Abs 2 Z 20 UG
- NHZ 2021, 90
- VwGH, 27.01.2021, Ra 2020/22/0262
- § 64 Abs 1 Z 3 NAG
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