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Hauser

Hre 263: Maßgebliche Voraussetzungen für eine Revision beim VwGH

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Eine Rechtsfrage, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, liegt ua dann vor, wenn die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des VwGH nicht einheitlich beantwortet wird; eine uneinheitliche Rechtsprechung eines oder mehrerer Verwaltungsgerichte erfüllt hingegen für sich genommen diese Voraussetzung nicht.

Es reicht nicht aus, die Außerachtlassung von Verfahrensvorschriften zu behaupten, ohne die Relevanz der genannten Verfahrensmängel darzulegen; vielmehr ist die Relevanz der geltend gemachten Verfahrensfehler in konkreter Weise darzulegen.

  • Hauser
  • § 78 Abs 1 UG
  • Art 133 Abs 4 BVG
  • VwGH, 25.01.2021, Ra 2020/10/0177
  • NHZ 2021, 88
  • § 28 Abs 3 VwGG

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