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Heft 6, Juni 2022, Band 70

Riesenfelder, Susanne/​Romstorfer, Bernhard

Integrierte Aufsicht der FMA erfüllt ex ante die Anforderungen der neuen EBA Leitlinien im Bereich der Zusammenarbeit bei der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

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Zu den ab 1.6.2022 geltenden EBA-Leitlinien im Bereich der Zusammenarbeit bei der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gab die FMA eine Compliance-Erklärung ab. Die vorliegenden Leitlinien beschreiben die Form der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs national wie auch in Bezug auf grenzüberschreitende Tätigkeit und im Kontext schwerwiegender Verletzungen der Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche. Die für die prudenzielle Aufsicht zuständigen Behörden und GW-/TF-Aufsichtsbehörden sollen demnach die Informationen, die sie bei der Ausübung ihrer Aufgaben gesammelt bzw erstellt haben und die für die Ausübung der Aufgaben der anderen Behörde relevant sind, untereinander sowie mit den zentralen Meldestellen (FIU) austauschen. AML/CFT- und prudenzielle Aufsicht sind in Rahmen der integrierten Aufsicht der FMA eng miteinander verzahnt. Der bestehende Rechtsrahmen ermöglicht die Fortführung der Verwaltungspraxis im Sinne der vorliegenden Leitlinien, daher besteht kein gesonderter Implementierungsbedarf. In Gesamtbetrachtung des internationalen Level Playing Fields und des in anderen EU-MS verbesserten Informationsaustausches ist mit einer wesentlichen Verbesserung im Bereich AML/CFT zu rechnen und die dargestellten EBA-Leitlinien sind ein zusätzlicher Baustein hinsichtlich einer derzeit aktiv betriebenen Stärkung des europäischen AML/CFT-Systems.

  • Romstorfer, Bernhard
  • Riesenfelder, Susanne
  • EuReCa
  • Compliance
  • Geldwäscheprävention
  • OEBA 2022, 441
  • Integrierte Aufsicht FMA
  • EBA Leitlinien
  • JEL-Classification: G 21, G 28, K 23

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