Zum Belastungs- und Veräußerungsverbot nach § 364c ABGB bei Schwägerschaft.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBABand 70
- Rechtsprechung des OGH, 2509 Wörter
- Seiten 455 -458
- https://doi.org/10.47782/oeba202206045501
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§ 364c ABGB; § 71 AußStrG; §§ 93, 126, 136 GBG. Ein zu Recht nach § 364c ABGB vereinbartes und verbüchertes Belastungs- und Veräußerungsverbot zwischen einem Stiefgroßelternteil und seinem Stiefenkel verliert nicht schon allein aufgrund des Todes des diese Schwägerschaft vermittelnden Großelternteils seine dingliche Wirkung. Es ist daher nicht bloß aufgrund einer Sterbeurkunde nach § 136 Abs 1 GBG, sondern nur aufgrund einer grundbuchsfähigen Löschungserklärung des Berechtigten zu löschen. Ob ein solches Ergebnis allenfalls durch Auslegung des die Eintragungsgrundlage bildenden Vertrags gewonnen werden könnte, ist daher nicht im Grundbuchsverfahren zu klären.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- oeba-Slg 2022/2828
- OGH, 27.09.2021, 5 Ob 55/21f
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