



Heft 12, Dezember 2022, Band 35
Kein Wegfall der Geschäftsgrundlage durch nachträgliche Änderung der Rechtslage
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 35
- Rechtsprechung, 1429 Wörter
- Seiten 459-460
- https://doi.org/10.33196/wobl202212045901
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inkl MwStDa die Vertragsparteien die Stellplatzverpflichtung weder ausdrücklich noch stillschweigend zur Bedingung erhoben haben, liegt in der gesetzlichen Verpflichtung zur Schaffung von Kfz-Abstellplätzen keine geschäftstypische, sondern bloß eine individuelle Vertragsvoraussetzung. Demnach ist es unerheblich, dass die Kl selbst auf die Änderung der Rechtslage Einfluss hatte. Schließlich haben die Vorinstanzen – mangels entsprechender Tatsachenelemente vertretbar – jegliches irreführendes oder arglistiges Verhalten der Kl verneint.
- Bart, Stefan C.
- Traxler, Manuel C.
- OGH, 16.12.2021, 4 Ob 151/21s, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
- OLG Wien, 1 R 56/21v
- § 863 Abs 1 Satz 2 ABGB
- Miet- und Wohnrecht
- WOBL-Slg 2022/86
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