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Zeitschrift für Informationsrecht
KG Berlin: Kein berechtigtes Interesse an Preisanpassungsklauseln eines Video-Streamingdienst-Betreibers
- Originalsprache: Deutsch
- ZIIR Band 12
- Judikatur, 6581 Wörter
- Seiten 202-211
- https://doi.org/10.33196/ziir202402020201
20,00 €
inkl MwStPreisanpassungsklauseln erlauben einen einseitigen Eingriff in ein bestehendes Vertragsverhältnis und sind nach § 307 Abs 1 BGB nur zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse des Verwenders der Klausel besteht und sowohl Anlass, Voraussetzungen als auch Umfang des Leistungsbestimmungsrechts so hinreichend konkretisiert sind, dass die Vertragspartner eine Entgeltänderung vorhersehen können.
An einem berechtigten Interesse fehlt es, wenn es dem Verwender der Klausel ohne nennenswerten Aufwand technisch möglich ist, die Zustimmung der Vertragspartner zur Preiserhöhung einzuholen und das Vertragsverhältnis innerhalb kurzer Frist zu kündigen.
Ist die Berechtigung vorgesehen, bei gestiegenen Kosten eine Preiserhöhung vorzunehmen, nicht aber eine Verpflichtung, nach denselben Maßstäben bei gesunkenen Gesamtkosten eine Preisreduktion durchzuführen, liegt ein Verstoß gegen das Gebot der Reziprozität vor, was zur Unwirksamkeit der Klausel nach § 307 Abs 1 Satz 1 BGB führt. Dies gilt auch bei Verträgen über Streaming-Dienste.
Nach der im Verbandsprozess vorzunehmenden „kundenfeindlichsten“ Auslegung ist bereits dann, wenn eine Preisanpassungsklausel nicht deutlich auch als Pflicht des Verwenders zur Preisanpassung ausgestaltet ist, zu seinen Lasten davon auszugehen, dass sie eine solche Verpflichtung auch nicht beinhaltet.
Redaktionelle Leitsätze
- De Monte, Janine
- KG Berlin, 15.11.2023, 23 U 15/22, Netflix
- § 307 Abs 1 BGB
- AGB
- Preisanpassungsklausel
- ZIIR 2024, 202
- § 1 Abs 2 Nr 1 PrKG
- Inhaltskontrolle
- Gebot der Reziprozität
- Streaming-Dienst
- Medienrecht
- berechtigtes Interesse
- kundenfeindlichste Auslegung
- Änderungskündigung
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