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Zeitschrift für Informationsrecht
OLG Köln: Verstoß gegen § 3a UWG bei unklarer Regelung in Lizenzbestimmungen zur Softwarenutzung
- Originalsprache: Deutsch
- ZIIR Band 12
- Judikatur, 4395 Wörter
- Seiten 195-201
- https://doi.org/10.33196/ziir202402019501
20,00 €
inkl MwStDas Transparenzgebot des § 307 Abs 1 Satz 2 BGB verpflichtet den Verwender einer Bestimmung in AGB, Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar, einfach und präzise darzustellen. Dazu gehört nicht nur, dass die einzelne Regelung für sich genommen klar formuliert sein muss, sie muss auch im Kontext und in ihrer Einordnung in das übrige Klauselwerk verständlich sein.
Für die Beurteilung, ob eine Regelung dem Transparenzgebot genügt, ist auf den aufmerksamen und sorgfältigen Teilnehmer am Wirtschaftsverkehr abzustellen.
Bereits die bloße Unklarheit einer Klausel kann zu ihrer Unwirksamkeit führen, die Gefahr einer inhaltlichen Benachteiligung des anderen Teils muss nicht vorliegen.
Soweit ein Verbot der Verwendung unwirksamer AGB nach § 3a UWG voraussetzt, dass die Handlung geeignet ist, die Interessen von Verbrauchern, Mitbewerbern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen, ist dies bei einem Verstoß gegen § 307 BGB jedenfalls gegeben.
Redaktionelle Leitsätze
- De Monte, Janine
- Verständlichkeitsgebot
- Transparenzgebot
- § 307 Abs 1 BGB
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Abs 3 dUWG
- § 3 dUWG
- § 3a dUWG
- § 8 Abs 1 dUWG
- ZIIR 2024, 195
- § 305c Abs 2 BGB
- Lizenzbestimmungen
- OLG Köln, 28.07.2023, 6 U 19/23, Krankenhausinformationssystem
- Lauterkeit
- Medienrecht
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