Hilber, Klaus
Liegenschaft mit Gegenleistung (Schuldübernahme) – Verhältnisrechnung
eJournal-Artikel
- Originalsprache: Deutsch
- AFSBand 2017
- Bundesfinanzgericht, 1225 Wörter
- Seiten 102 -103
- https://doi.org/10.33196/afs201703010201
9,80 €
inkl MwSt
Sofortiger PDF-Download
Für die Übergabe eines Grundstückes und rechtlich selbständiger Sachen ist stets eine Aufteilung der Gegenleistung vorzunehmen. Die Gegenleistung ist nach dem Verhältnis aufzuteilen, in dem der Wert der Grundstücke zum Wert der beweglichen Sache bzw des sonstigen Vermögens steht. Zur Ermittlung des Aufteilungsverhältnisses sind die Grundstücke und das sonstige Vermögen mit dem Verkehrswert/gemeinen Wert zu bewerten.
- Hilber, Klaus
- BFG, 01.12.2016, RV/7102286/2010
- Steuerrecht
- AFS 2017, 102
- § 4 Z 1 GrEStG
- § 5 Abs 1 Z 1 GrEStG
Weitere Artikel aus diesem Heft
AFS
Verkehrsabsetzbetrag und Rückerstattung von Sozialversicherungs- und anderen Beiträgen
Band 2017, Ausgabe 3, Juni 2017
eJournal-Artikel
AFS
Wegzugsbesteuerung - Nichtfestsetzungskonzept im Zusammenhang mit der Schweiz (EAS 3378)
Band 2017, Ausgabe 3, Juni 2017
eJournal-Artikel
AFS
Übergangs- sowie Veräußerungsgewinn - Höhe der auf Grund und Boden entfallenden stillen Reserven
Band 2017, Ausgabe 3, Juni 2017
eJournal-Artikel
AFS
Der gemeine Wert eines Baurechtes entspricht dem gemeinen Wert des (un-)bebauten Grundstückes
Band 2017, Ausgabe 3, Juni 2017
eJournal-Artikel
AFS
Steuerpflicht aus der Tätigkeit als Bauverwalter
Band 2017, Ausgabe 3, Juni 2017
eJournal-Artikel
AFS
Liegenschaft mit Gegenleistung (Schuldübernahme) – Verhältnisrechnung
Band 2017, Ausgabe 3, Juni 2017
eJournal-Artikel
AFS
Ist der Ausschluss von Erledigungsentwürfen von der Akteneinsicht unbedingt?
Band 2017, Ausgabe 3, Juni 2017
eJournal-Artikel