


Liegenschaft mit Gegenleistung (Schuldübernahme) – Verhältnisrechnung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- AFSBand 2017
- Inhalt:
- Bundesfinanzgericht
- Umfang:
- 1225 Wörter, Seiten 102-103
9,80 €
inkl MwSt




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Für die Übergabe eines Grundstückes und rechtlich selbständiger Sachen ist stets eine Aufteilung der Gegenleistung vorzunehmen. Die Gegenleistung ist nach dem Verhältnis aufzuteilen, in dem der Wert der Grundstücke zum Wert der beweglichen Sache bzw des sonstigen Vermögens steht. Zur Ermittlung des Aufteilungsverhältnisses sind die Grundstücke und das sonstige Vermögen mit dem Verkehrswert/gemeinen Wert zu bewerten.
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- Hilber, Klaus
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- BFG, 01.12.2016, RV/7102286/2010
- Steuerrecht
- AFS 2017, 102
- § 4 Z 1 GrEStG
- § 5 Abs 1 Z 1 GrEStG
Für die Übergabe eines Grundstückes und rechtlich selbständiger Sachen ist stets eine Aufteilung der Gegenleistung vorzunehmen. Die Gegenleistung ist nach dem Verhältnis aufzuteilen, in dem der Wert der Grundstücke zum Wert der beweglichen Sache bzw des sonstigen Vermögens steht. Zur Ermittlung des Aufteilungsverhältnisses sind die Grundstücke und das sonstige Vermögen mit dem Verkehrswert/gemeinen Wert zu bewerten.
- Hilber, Klaus
- BFG, 01.12.2016, RV/7102286/2010
- Steuerrecht
- AFS 2017, 102
- § 4 Z 1 GrEStG
- § 5 Abs 1 Z 1 GrEStG