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Hilber, Klaus

Liegenschaft mit Gegenleistung (Schuldübernahme) – Verhältnisrechnung

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Für die Übergabe eines Grundstückes und rechtlich selbständiger Sachen ist stets eine Aufteilung der Gegenleistung vorzunehmen. Die Gegenleistung ist nach dem Verhältnis aufzuteilen, in dem der Wert der Grundstücke zum Wert der beweglichen Sache bzw des sonstigen Vermögens steht. Zur Ermittlung des Aufteilungsverhältnisses sind die Grundstücke und das sonstige Vermögen mit dem Verkehrswert/gemeinen Wert zu bewerten.

  • Hilber, Klaus
  • BFG, 01.12.2016, RV/7102286/2010
  • Steuerrecht
  • AFS 2017, 102
  • § 4 Z 1 GrEStG
  • § 5 Abs 1 Z 1 GrEStG

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