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Mitwirkungspflicht aller Gesellschafter einer Personengesellschaft bei Firmenbuchanmeldungen – RATG-Bemessungsgrundlage im Firmenbuchverfahren

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
GESBand 22
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
960 Wörter, Seiten 423-424

9,80 €

inkl MwSt

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Die öffentlich-rechtliche Anmeldungspflicht aller Gesellschafter ist von der aus dem Gesellschaftsvertrag ableitbaren Mitwirkungspflicht bei Anmeldungen zu unterscheiden.

Die Gesellschafter können vom Firmenbuchgericht mittels Zwangsstrafenverfahrens sowie durch jeden einzelnen Gesellschafter im Prozessweg zur Mitwirkung an der Firmenbuchanmeldung gezwungen werden.

Die Klärung zweifelhafter Tats- und Rechtsfragen ist jedoch den Beteiligten im Rechtsstreit zu überlassen.

Der Entscheidungsgegenstand im Firmenbuchverfahren ist mit dem Geschäftskapital zu bewerten, sofern aus dem Antrag kein anderer Wert hervorgeht.

  • Personengesellschaft
  • OLG Innsbruck, 16.05.2023, 3 R 37/23z
  • § 24 FBG
  • Gesellschaftsrecht
  • GES 2023, 423
  • § 107 Abs 1 UGB
  • Anmeldeverpflichtung
  • Firmenbuch
  • § 10 Z 5 RATG

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