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Zeitschrift für Abgaben-, Finanz- und Steuerrecht
Neuer Lohnzettel ist für sich allein kein Wiederaufnahmegrund
- Originalsprache: Deutsch
- AFS Band 18
- Bundesfinanzgericht, 1386 Wörter
- Seiten 60-62
- https://doi.org/10.33196/afs202002006001
9,80 €
inkl MwStEin nach Erlassung des Bescheides, der das wiederaufzunehmende Verfahren abgeschlossen hat, neu geschaffener Lohnzettel ist als solcher nicht neu hervorgekommen iSd § 303 BAO und deshalb kein geeigneter Wiederaufnahmsgrund (Rechtssatz). Revision nicht zulässig.
- Fuchs, Hubert W.
- BFG, 05.12.2019, RV/2101157/2019
- § 303 Abs 1 BAO
- Steuerrecht
- AFS 2020, 60
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