Fuchs, Hubert W.
Neuer Lohnzettel ist für sich allein kein Wiederaufnahmegrund
eJournal-Artikel
- Originalsprache: Deutsch
- AFSBand 18
- Bundesfinanzgericht, 1386 Wörter
- Seiten 60 -62
- https://doi.org/10.33196/afs202002006001
9,80 €
inkl MwSt
Sofortiger PDF-Download
Ein nach Erlassung des Bescheides, der das wiederaufzunehmende Verfahren abgeschlossen hat, neu geschaffener Lohnzettel ist als solcher nicht neu hervorgekommen iSd § 303 BAO und deshalb kein geeigneter Wiederaufnahmsgrund (Rechtssatz). Revision nicht zulässig.
- Fuchs, Hubert W.
- BFG, 05.12.2019, RV/2101157/2019
- § 303 Abs 1 BAO
- Steuerrecht
- AFS 2020, 60
Weitere Artikel aus diesem Heft
AFS
Information des BMF zur (lohn-)steuerlichen Behandlung der COVID-19-Kurzarbeit
Band 18, Ausgabe 2, April 2020
eJournal-Artikel
AFS
BMF-Information über die Anwendung des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen im Verhältnis zu den Vereinigten Staaten von Amerika
Band 18, Ausgabe 2, April 2020
eJournal-Artikel
AFS
Gesamtübersicht veröffentlichter BFG-Erkenntnisse
Band 18, Ausgabe 2, April 2020
eJournal-Artikel
AFS
Kein Verlustabzug beim Erben mangels Betriebsfortführung zu Buchwerten
Band 18, Ausgabe 2, April 2020
eJournal-Artikel
AFS
Einbringung eines Vorlageantrags durch einen Steuerberater ohne entsprechenden Hinweis auf eine Vertretung oder Bevollmächtigung
Band 18, Ausgabe 2, April 2020
eJournal-Artikel
AFS
Wiederaufnahme des Verfahrens: Fehlen einer Begründung bei Verweis des BP-Berichts zur Verfahrenswiederaufnahme auf eine Textziffer, die nur die steuerlichen Auswirkungen darstellt
Band 18, Ausgabe 2, April 2020
eJournal-Artikel
AFS
Neuer Lohnzettel ist für sich allein kein Wiederaufnahmegrund
Band 18, Ausgabe 2, April 2020
eJournal-Artikel
AFS
VwGH zur Rundfunkgebührenbefreiung bei Vorliegen von außergewöhnlichen Belastungen mit Selbstbehalt
Band 18, Ausgabe 2, April 2020
eJournal-Artikel