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Zeitschrift für Stiftungswesen
Heft 3, September 2018, Band 14
OGH: Die nachträgliche Einführung eines Änderungsrechts des Zweitstifters in Ausübung des bestehenden Änderungsrechts des Erststifters ist nicht zulässig
- Originalsprache: Deutsch
- ZFS Band 14
- Judikatur, 876 Wörter
- Seiten 108-109
- https://doi.org/10.33196/zfs201803010801
30,00 €
inkl MwStDie nachträgliche Einführung eines Änderungsrechts ist nicht zulässig und dies kann auch nicht dadurch umgangen werden, dass das Änderungsrecht des (hier: Zweit-)Stifters bloß in Ausübung des bestehenden Änderungsrechts des (hier: Erst-)Stifters eingeführt wird. Auch damit würden die Änderungsmöglichkeiten gegenüber den bislang vorgesehenen Möglichkeiten inhaltlich erweitert.
Für dieses Ergebnis spricht auch die Überlegung, dass das Änderungs- und Widerrufsrecht höchstpersönlich und unübertragbar ist.
- Stiftungserklärung
- Stiftungen
- § 33 PSG
- OGH, 24.05.2018, 6 Ob 71/18m
- Widerrufsrecht
- ZFS 2018, 108
- § 1 PSG
- Änderungsrecht