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Zeitschrift für Stiftungswesen

Heft 3, September 2018, Band 14

OGH: Die nachträgliche Einführung eines Änderungsrechts des Zweitstifters in Ausübung des bestehenden Änderungsrechts des Erststifters ist nicht zulässig

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Die nachträgliche Einführung eines Änderungsrechts ist nicht zulässig und dies kann auch nicht dadurch umgangen werden, dass das Änderungsrecht des (hier: Zweit-)Stifters bloß in Ausübung des bestehenden Änderungsrechts des (hier: Erst-)Stifters eingeführt wird. Auch damit würden die Änderungsmöglichkeiten gegenüber den bislang vorgesehenen Möglichkeiten inhaltlich erweitert.

Für dieses Ergebnis spricht auch die Überlegung, dass das Änderungs- und Widerrufsrecht höchstpersönlich und unübertragbar ist.

  • Stiftungserklärung
  • Stiftungen
  • § 33 PSG
  • OGH, 24.05.2018, 6 Ob 71/18m
  • Widerrufsrecht
  • ZFS 2018, 108
  • § 1 PSG
  • Änderungsrecht

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