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Zeitschrift für Stiftungswesen
Heft 3, September 2018, Band 14
OGH: Zur Unterbrechung eines Abberufungsverfahrens gemäß § 27 Abs 2 PSG
- Originalsprache: Deutsch
- ZFS Band 14
- Judikatur, 2565 Wörter
- Seiten 110-113
- https://doi.org/10.33196/zfs201803011001
30,00 €
inkl MwStDie Antragstellerin ist im Abberufungsverfahren gemäß § 27 Abs 2 PSG auf ein rasches Tätigwerden des Gerichts als einzige Kontrollinstanz angewiesen. Aus diesem Grund müssen ganz besonders gewichtige Gründe vorliegen, die eine Unterbrechung des Verfahrens rechtfertigen.
Die Abberufung von Vorstandsmitgliedern einer Privatstiftung wirkt sofort, ohne dass der Ausspruch einer vorläufigen Verbindlichkeit und Vollstreckbarkeit iSd § 44 AußStrG erforderlich wäre. Damit ist aber im weitergeführten Abberufungsverfahren ein wesentlich rascherer und effektiverer Rechtsschutz zu erreichen, als ein solcher bei Unterbrechung bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Zivilprozesses gegeben wäre.
- Art 6 EMRK
- § 27 Abs 2 PSG
- Stiftungen
- Unterbrechung
- OGH, 28.06.2018, 6 Ob 72/18h
- Abberufungsverfahren
- § 25 AußStrG
- ZFS 2018, 110