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Zeitschrift für Stiftungswesen
Heft 3, September 2018, Band 14
OLG: Vergütungsanspruch des Vorstandsmitglieds für auf Grund eines Verstoßes gegen § 17 Abs 5 PSG rechtsgrundlos erbrachte anwaltliche Leistungen
- Originalsprache: Deutsch
- ZFS Band 14
- Judikatur, 6059 Wörter
- Seiten 98-107
- https://doi.org/10.33196/zfs201803009801
30,00 €
inkl MwStEine schlüssige Willenserklärung dahin, dass der Betrag von EUR 3.600 als „Vergütung für Vorstandsmandat“ auch dann die abschließende Vorstandsvergütung darstellen sollte, falls eine (sich als erforderlich herausstellende) gerichtliche Genehmigung des zwischen der Privatstiftung und der Rechtsanwaltsgesellschaft eines Vorstandsmitglieds geschlossenen Vertrags unterbleibt, kann nicht angenommen werden.
Bei der Vorstandsvergütung nach § 19 Abs 2 PSG ist die jährliche Abrechnung verkehrsüblich. Das bedeutet, dass die Ansprüche mit innerhalb angemessener Frist zu legender Rechnung über den abgelaufenen Zeitraum fällig werden und innerhalb von drei Jahren nach Fälligkeit verjähren.
- Eiselsberg, Maximilian
- § 19 PSG
- Stiftungen
- Privatstiftung
- ZFS 2018, 98
- OLG Wien, 26.07.2018, 6 R 52/18p
- § 34 AußStrG
- Vergütung
- § 17 Abs 5 PSG
- § 273 ZPO
- Genehmigung