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Zeitschrift für Informationsrecht
Heft 3, September 2019, Band 7
OGH: Verkaufswettbewerb eines Pauschalreiseveranstalters keine unlautere Bestechung
- Originalsprache: Deutsch
- ZIIR Band 7
- Judikatur, 3856 Wörter
- Seiten 327-333
- https://doi.org/10.33196/ziir201903032701
20,00 €
inkl MwStAuch bei einer nicht geringfügigen Zuwendung ist maßgeblich, ob der Begünstiger eine unlautere Bevorzugung anstrebt; hier: kein Verstoß gegen § 10 UWG bei einem Verkaufswettbewerb eines Reiseveranstalters, der sich direkt (auch) an die Mitarbeiter der Vertriebspartner (Reisebüros) richtet.
Eine Bestechung nach § 10 UWG liegt nicht schon deshalb vor, weil der Begünstiger durch die Vorteilsgewährung an einen fremden Bediensteten eine Bevorzugung für sich oder Dritte erlangen will. Diese angestrebte Bevorzugung muss vielmehr im Zusammenhang mit einem unlauteren Verhalten stehen, welches gerade durch die Begünstigung ausgelöst werden soll. Der vereinzelt vertretenen Ansicht, dass das Unlauterkeitsmerkmal des § 10 UWG „überflüssig“ sei, wird nicht beigetreten.
Der für Lauterkeitssachen zuständige Zivilsenat schließt sich grundsätzlich der Rechtsansicht an, dass übliche Vorteilsgewährungen geringen Umfangs („sozialadäquate Zuwendungen“) die Voraussetzungen des § 10 UWG nicht erfüllen. Das bedeutet aber im Umkehrschluss nicht, dass bei einer nicht geringfügigen Zuwendung das Anstreben einer Bevorzugung durch unlauteres Verhalten des Begünstigten stets und ungeprüft zu bejahen wäre. Ein Verstoß gegen § 10 UWG hängt auch bei einer nicht geringfügigen Zuwendung davon ab, dass der Begünstiger eine unlautere Bevorzugung anstrebt.
Ist der strafrechtliche Tatbestand des § 10 UWG nicht erfüllt, kann der Begünstiger auch nicht nach § 13 UWG zivilrechtlich (auf Unterlassung und Schadenersatz) in Anspruch genommen werden.
Veranstaltet ein Reiseveranstalter einen Verkaufswettbewerb, der sich an die Vertragspartner (Unternehmer von Reisebüros) und direkt (auch) an deren Mitarbeiter richtet, verstößt dies – mangels bescheinigter besondere Umstände – nicht gegen § 10 iVm § 13 UWG.
Redaktionelle Leitsätze
- Thiele, Clemens
- § 10 UWG
- § 309 Abs 2 StGB
- Ankündigung
- ZIIR 2019, 327
- Bescheinigungslast
- Lauterkeitsrecht
- Pauschalreiseveranstalter, Reisebüro
- Verkaufswettbewerb für Reisebüromitarbeiter
- geringfügige
- § 309 Abs 1 StGB
- Kausalitätsnachweis
- Beauftragte
- Zuwendung
- OGH, 29.01.2019, 4 Ob 252/18i, P-Verkaufswettbewerb
- § 13 UWG
- Medienrecht
- Schmieren, unlauteres
- § 1 UWG
- Bestechung, keine
- Bedienstete
- Begünstigung
- § 14 UWG
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