Polizeiliches Vorgehen bei der Sicherstellung von Radar- und Laserblockern
- Originalsprache: Deutsch
- SIAK-JOURNALBand 18
- Beitrag, 4890 Wörter
- Seiten 77 -87
- https://doi.org/10.7396/2021_1_F
Nach § 98a Abs 1 Kraftfahrzeuggesetz (KFG) ist das Mitführen und Anbringen von Radar- oder Laserblockern in bzw an Kraftfahrzeugen verboten. Diese Geräte waren zudem bis zur Novelle BGBI I 2020/134 („39. KFG-Novelle“) gem § 98a Abs 3 KFG für verfallen zu erklären. In der polizeilichen Praxis wurden die Gegenstände häufig (zwangsweise) sichergestellt. Fraglich ist jedoch, ob diese Vorgehensweise gesetzlich gedeckt war. Die dazu ergangene Judikatur der Landesverwaltungsgerichte ist nicht völlig einheitlich. In diesem Beitrag soll daher zunächst untersucht werden, ob das skizzierte Vorgehen bei der Sicherstellung von Radar- oder Laserblockern vor der genannten Novelle rechtskonform war. Abschließend wird die Lösung der aufgeworfenen Probleme durch die 39. KFG-Novelle dargelegt.
- Denk, Michael
- Greifeneder, Martin
- SIAK-JOURNAL 2021, 77
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