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Mandl, Sabine/​Planitzer, Julia

Wer ist ein Opfer? Der Opferbegriff in der Opferschutzrichtlinie

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Der Artikel befasst sich mit dem in der Opferschutzrichtlinie (Richtlinie 2012/29/EU) verwendeten Opferbegriff, der einer menschenrechtlichen Analyse unterzogen und aus einer Geschlechterperspektive beleuchtet wird. Gewalt und Opfer sind Kategorien, die durch soziale Prozesse gesellschaftlich konstruiert und anerkannt werden. Im Laufe der letzten Jahrzehnte haben sich Politik und Wissenschaft vermehrt mit den Bedürfnissen der Opfer bzw. mit der Entwicklung und Ausgestaltung von Opferrechten auseinandergesetzt. Dabei spielt es eine Rolle, wer als Opfer anerkannt und was als Gewalt definiert wird. Abhängig davon haben Gewaltbetroffene Anspruch auf Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen bzw. können sie spezifische Rechte bei zivil- oder strafrechtlichen Verfahren geltend machen. Je nach Blickwinkel variieren allerdings die Begriffsbestimmungen und (menschen-)rechtlichen Definitionen. Da (Menschen-)Rechte immer Ausdruck von sozialer Realität sind, erscheint ein differenzierter Blick auf unterschiedliche Formen von Gewalt und Opferwerdung vor dem Hintergrund gesellschaftlich konstruierter Männlichkeits- und Weiblichkeitsbilder relevant. Nach der Analyse der Entstehung des Opferbegriffs und der Anwendung der Opferschutzrichtlinie in ausgewählten europäischen Mitgliedstaaten schließt der Artikel mit Überlegungen zur Ratifikation des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Übereinkommen) durch die EU und deren möglichen rechtlichen und politischen Implikationen.

  • Mandl, Sabine
  • Planitzer, Julia
  • SIAK-JOURNAL 2021, 40

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