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Fernbach, Sarah Anna/​Kalss, Susanne

Praxistipp: Partieller Pflichtteilsverzicht

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Vielfach besteht in einer Familie Einigkeit darüber, dass bei mehreren Geschwistern nur eine Tochter oder ein Sohn oder nur ein Enkelkind das Unternehmen, eine bestimmte Liegenschaft oder ein wertvolles Bild erhalten soll. Auch wenn dies außer Streit steht, ist es empfehlenswert, dies rechtlich abzusichern. Ein sinnvolles Instrument ist – vorweg und gerade dafür – ein partieller Pflichtteilsverzicht. Dabei wird der Verzicht eben nur gerade für ein abgegrenztes Vermögen abgegeben. Das sonstige Vermögen wird nicht berührt und ist nach den allgemeinen Bestimmungen zu beurteilen.

  • Kalss, Susanne
  • Fernbach, Sarah Anna
  • JEV 2023, 247
  • Vermögensweitergabe
  • Partieller Pflichtteilsverzicht
  • § 551 ABGB
  • Gestaltungsmöglichkeit
  • Pflichtteilsrecht
  • Formulierungsvorschlag

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