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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
Prozessuale Auswirkungen der Vollbeendigung einer beklagten GmbH
- Originalsprache: Deutsch
- GES Band 2014
- Judikatur, 1473 Wörter
- Seiten 283-285
- https://doi.org/10.33196/ges201406028301
9,80 €
inkl MwStWird einer klagenden Partei die Tatsache der Auflösung einer beklagten Kapitalgesellschaft nach § 40 FBG bekannt, hat sie ein Wahlrecht: Sie kann binnen angemessener Frist dem Gericht bekannt geben, dass sie von der Verfahrensfortsetzung absteht, widrigenfalls ihr ein Fortsetzungswille unterstellt wird.
§ 35 Abs 1 ZPO, wonach die Prozessvollmacht weder durch den Tod des Vollmachtgebers noch durch die Veränderung in Betreff seiner Prozessfähigkeit oder seiner gesetzlichen Vertretung aufgehoben wird, ist auch auf den Fall der Auflösung der machtgebenden juristischen Person anzuwenden – jedenfalls wenn sie über Vermögen verfügt oder von ihr oder gegen sie vermögensrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden. Eine erteilte Prozessvollmacht besteht demnach fort.
- GES 2014, 283
- Prozessvollmacht.
- § 35 ZPO
- Gesellschaftsrecht
- OGH, 22.04.2014, 7 Ob 55/14k7 Ob 56/14g
- Amtslöschung
- § 40 FBG
- Vollbeendigung