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Heft 6, Juli 2014, Band 2014

eJournal-Heft
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2309-7450

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Inhalt der Ausgabe

  • Zur Umwandlung einer Genossenschaft in eine GmbH nach § 142 UGB

    S. 275 - 282, Aufsatz

    Patrick Warto

    Der OGH lehnt eine analoge Anwendung des § 142 UGB auf Genossenschaften ab (OGH 16.12.2013, 6 Ob 160/13t = GES 2014, 69). Das Gericht begründet diesen Standpunkt mit dem Fehlen einer Lücke sowie mit gläubigerschutzrechtlichen Erwägungen. Beide Argumente halten einer näheren Überprüfung nicht stand. Weder lässt sich aus den bestehenden umgründungsrechtlichen Normen ein beredtes Schweigen des Gesetzgebers ableiten, noch steht das genossenschaftsrechtliche Gläubigerschutzsystem einer analogen Anwendung des § 142 UGB entgegen. Insbesondere kontrastiert die Entscheidung mit der ansonsten großzügigen Rechtsprechung zu § 142 UGB bei Umgründungen.

  • Prozessuale Auswirkungen der Vollbeendigung einer beklagten GmbH

    S. 283 - 285, Judikatur

    Wird einer klagenden Partei die Tatsache der Auflösung einer beklagten Kapitalgesellschaft nach § 40 FBG bekannt, hat sie ein Wahlrecht: Sie kann binnen angemessener Frist dem Gericht bekannt geben, dass sie von der Verfahrensfortsetzung absteht, widrigenfalls ihr ein Fortsetzungswille unterstellt wird.

    § 35 Abs 1 ZPO, wonach die Prozessvollmacht weder durch den Tod des Vollmachtgebers noch durch die Veränderung in Betreff seiner Prozessfähigkeit oder seiner gesetzlichen Vertretung aufgehoben wird, ist auch auf den Fall der Auflösung der machtgebenden juristischen Person anzuwenden – jedenfalls wenn sie über Vermögen verfügt oder von ihr oder gegen sie vermögensrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden. Eine erteilte Prozessvollmacht besteht demnach fort.

  • Offenlegungspflicht auch für inaktive und vermögenslose Gesellschaften

    S. 285 - 286, Judikatur

  • Kein Insolvenzentgelt für Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft

    S. 286 - 288, Judikatur

    Der Vorstand einer Aktiengesellschaft ist zwar allenfalls freier Dienstnehmer. Er gehört aber aufgrund seiner Unternehmerfunktion nicht zum Kreis der nach § 1 Abs 1 IESG geschützten Personen.

  • Auslegung des Gesellschaftsvertrages einer Personengesellschaft

    S. 288 - 288, Judikatur

    Gesellschaftsverträge von Personengesellschaften sind grundsätzlich nach § 914 ABGB auszulegen.

    Dies gilt aber nicht nach einem Wechsel im Mitgliederbestand.

  • Löschung einer widerrufenen Prokura bei einer GmbH

    S. 289 - 290, Firmenbuch-Praxis

    Wilhelm Birnbauer

    Wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt, kann der Widerruf der Prokura durch jeden Geschäftsführer erfolgen (§ 28 Abs 2 GmbHG). Diese Bestimmung ist aber keine Spezialnorm für die Anmeldung zum Firmenbuch, weshalb die Löschung des Prokuristen von den Geschäftsführern in vertretungsbefugter Anzahl zur Eintragung ins Firmenbuch anzumelden ist (OGH 01.10.2008, 6 Ob 181/08y).

  • Rs DMC: Unionsrechtskonformität der Entstrickungsregelung in § 16 UmgrStG bei grenzüberschreitenden Einbringungen von Mitunternehmeranteilen?

    S. 291 - 298, Angrenzendes Steuerrecht

    Gustav Wurm

    In der Rs DMC (C-164/12, 23.1.2014) nahm der EuGH zu den unionsrechtlichen Anforderungen der Entstrickungsbesteuerung im Rahmen einer grenzüberschreitenden Einbringung von Mitunternehmeranteilen Stellung, bei der das eingebrachte Vermögen grundsätzlich im selben Mitgliedstaat steuerhängig bleibt (sachliche Steuerpflicht), jedoch das Steuersubjekt umgründungsbedingt wechselt (persönliche Steuerpflicht). Im vorliegenden Beitrag sollen mögliche Auswirkungen des Urteils auf die österreichische Entstrickungsregelung bei grenzüberschreitenden Einbringungen von Mitunternehmeranteilen in § 16 UmgrStG näher betrachtet werden.

  • Der Begriff „Zinsen“ gem § 11 Abs 1 Z 4 KStG

    S. 299 - 304, Angrenzendes Steuerrecht

    Martin Lehner

    Der Begriff „Zinsen“ iSd § 11 Abs 1 Z 4 KStG umfasst Entgelt für die Überlassung von Kapital. Betrieblich veranlasste Bereitstellungsgebühren sind bei Inanspruchnahme des Kredites für die Anschaffung von Kapitalanteilen iSd § 10 KStG daher gem § 11 Abs 1 Z 4 KStG als Betriebsausgaben abziehbar.

  • Untergang von Verlustvorträgen bei Umwandlung

    S. 304 - 308, Angrenzendes Steuerrecht

    Markus Stefaner

    Nach dem VwGH stellen auch originäre Erwerbe von Anteilen durch Gründungseinlagen Erwerbe mittels Einzelrechtsnachfolge dar. Sie können daher bei späteren Umwandlungen als vorgelagerte Anteilserwerbe gem § 10 Z 1 lit c UmgrStG zum Untergang von Verlustvorträgen aus älteren Perioden führen.

  • Stichtagsbilanz und Gegenleistungsbestimmung als Anwendungsvoraussetzungen des Art III UmgrStG?

    S. 309 - 312, Angrenzendes Steuerrecht

    Gebhard Furherr

    Fehlt einer innerhalb der 9-Monats-Frist erfolgten Finanzamtsmeldung die Stichtagsbilanz nach § 12 Abs 2 Z 1 UmgrStG, liegt eine Verletzung der Anwendungsvoraussetzungen des Art III UmgrStG vor

  • Aktuell

    S. 313 - 314, Aktuell

    Christian Feltl

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