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Heft 2, April 2017, Band 2017

eJournal-Heft
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2309-7450

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Inhalt der Ausgabe

  • Sonderrechtsinhaber und sonstige Gläubiger in Verschmelzung und Spaltung (nach C-483/14)

    S. 63 - 81, Aufsatz

    Julia Told

    Der EuGH hat in der Rechtssache C-483/14 klargestellt, dass die Verschmelzungsrichtlinie von einem engen Verständnis der Sonderrechtsinhaber ausgeht und den Emittenten kein Recht zur Beendigung von Sonderrechten aufgrund der Verschmelzung einräumt. Der OGH hat in 1 Ob 93/16g die Vorgaben des EuGH bei einer Spaltung zur Anwendung gebracht. Die österreichische Transaktionspraxis ist seither in ihren Selbstverständlichkeiten erschüttert. Der Beitrag geht vor diesem Hintergrund der Frage nach, ob ein Beendigungsrecht von Sonderrechten im Zuge von Verschmelzung und Spaltung besteht und welche Rechtsinhaber Sonderrechtsinhaber iSd § 226 Abs 3 AktG und § 15 Abs 5 SpaltG sind.

  • Auslegung von Bilanzgarantien in Unternehmenskaufverträgen

    S. 82 - 87, Aufsatz

    Johannes Mitterecker

    Bilanzgarantien nehmen in der M&A-Praxis eine bedeutende Rolle ein. Mit Urteil vom 7. Mai 2015 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Wichtigkeit der Bilanzgarantieklausel unterstrichen und zum einen zur Auslegung von Bilanzgarantien als „hart“ oder „weich“ und zum anderen zur Schadensberechnung im Fall der Verletzung einer Bilanzgarantie Stellung bezogen. Nicht zuletzt weil Gerichtsentscheidungen zu Verletzungen von M&A-Verträgen selten sind, ist dieses Urteil für die Vertragsgestaltung von erheblicher Bedeutung. Auch wenn eine höchstgerichtliche Rechtsprechung bisher fehlt, zeigt das Urteil des OLG Frankfurt am Main deutlich die Rechtsprobleme unklarer Vertragsformulierungen auf. Anhand dieser Entscheidung soll der Beitrag ein Bewusstsein für einige wichtige Punkte schaffen, die bei der Vertragsverhandlung und -gestaltung unbedingt zu berücksichtigen sind, ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben.

  • VfGH zu gründungsprivilegierter GmbH: Regelung über das Mindeststammkapital nicht gleichheitswidrig

    S. 88 - 90, Judikatur

    Thomas Bachner

    Auch wenn statistisch zutrifft, dass die Erhöhung des Mindeststammkapitals bei Inanspruchnahme des Gründungsprivilegs gemäß § 10b GmbH erst zu einem Zeitpunkt vorgenommen werden muss, in dem die Phase der Unternehmensgründung lange überschritten und die Gefahr einer Insolvenz deutlich gesunken ist, ist es nicht unsachlich, wenn der Gesetzgeber zur Förderung von GmbH-Gründungen das Mindeststammkapital vorübergehend niedriger ansetzt und so den Gläubigerschutzaspekt in den Hintergrund treten lässt.

    Es ist nicht gleichheitswidrig, wenn die Gründungsprivilegierung nicht auch für „Altgesellschaften“, dh Gesellschaften, die vor dem Inkrafttreten des GesRÄG 2013 gegründet wurden, vorgesehen ist.

  • Haftung des Geschäftsführers für Verschulden von Mitarbeitern der GmbH

    S. 91 - 93, Judikatur

    Aus der gesamtschuldnerischen Haftung der Geschäftsführer ergibt sich, dass sich ein Geschäftsführer in der Regel nicht auf das Mitverschulden eines Mitgeschäftsführers berufen kann.

    Für ein Verschulden nachgeordneter Mitarbeiter trifft den Geschäftsführer eine Eigenhaftung, wenn der Geschäftsführer insbesondere Organisations- oder Überwachungspflichten verletzt.

    Der Geschäftsführer kann nach § 896 ABGB gegen mögliche Mitschädiger Regress nehmen. Dass er dabei gegenüber Arbeitnehmern den Einschränkungen des DHG unterliegt, ändert an seiner Solidarhaftung nichts.

  • Bestimmung der Kosten von Liquidatoren

    S. 93 - 94, Judikatur

    Das Gericht 2. Instanz entscheidet in allen mit Kostenansprüchen des Liquidators zusammenhängenden Fragen endgültig.

    Dies gilt insbesondere für die Bemessung der Kosten, ob überhaupt Kosten zustehen bzw in welcher Weise und von wem diese zu tragen sind.

  • Stiftungsprüfer auch im Liquidationsstadium erforderlich

    S. 94 - 95, Judikatur

    Der Stiftungsprüfer ist ein zwingend vorgesehenes Organ der Privatstiftung.

    Die Privatstiftung muss bis zu ihrer Löschung über einen Stiftungsprüfer verfügen.

    Eine analoge Anwendung des § 211 Abs 3 AktG, wonach eine Prüfung der Jahresabschlüsse im Abwicklungszeitraum entfällt, kommt auf den Stiftungsprüfer nicht in Betracht.

    Die Kompetenzen des Stiftungsprüfers gehen über die des Abschlussprüfers hinaus:

    Der Stiftungsprüfer hat darauf zu drängen, dass der Vorstand seiner Rechnungslegungspflicht überhaupt nachkommt.

    Er kann die Abberufung des Vorstands und eine Sonderprüfung beantragen.

  • Auflösung einer GmbH durch Kündigung eines Gesellschafters

    S. 96 - 98, Firmenbuch-Praxis

    Wilhelm Birnbauer

    Wenn der Gesellschaftsvertrag einer GmbH die Auflösung der Gesellschaft durch Kündigung eines Gesellschafters vorsieht, ist die Auflösung und Liquidation der Gesellschaft zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden, wenn die Auflösung wirksam geworden ist.

  • Die Rs Autogrill España: Firmenwertabschreibung als selektive Beihilfe

    S. 99 - 113, Angrenzendes Steuerrecht

    Gerhild Bednar

    In der jüngeren Vergangenheit stand die Firmenwertabschreibung wiederholt auf dem Prüfstand des Unionsrechts. Nunmehr gibt die Entscheidung des EuGH in der Rs Autogrill España erneut Anstoß zu einer kritischen Auseinandersetzung mit der Firmenwertabschreibung vor dem Hintergrund des unionsrechtlichen Beihilferechts. Zentrale Bedeutung bei der Qualifikation der Firmenwertabschreibung als Beihilfe gewinnt dabei die Frage nach den Voraussetzungen der Selektivität. Nach Auffassung des Gerichtshofs hat das EuG bei Auslegung der Selektivität einen Rechtsfehler begangen, weil es die Rechtsakte der Kommission, mit denen eine spanische Steuervorschrift über Abschreibungen beim Erwerb von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wurde, mangels Bestimmung einer Gruppe begünstigter Unternehmen für nichtig erklärt hat. Der folgende Beitrag wirft einen Blick auf die Vorgeschichte dieses Rechtsstreits und greift die Selektivitätsprüfung staatlicher Beihilfen auf. In diesem Zusammenhang werden auch die Auswirkungen dieser Entscheidung auf die österreichische Regelung der Firmenwertabschreibung (§ 9 Abs 7 KStG) thematisiert.

  • Aufwendungen im Zusammenhang mit einer fehlgeschlagenen GmbH-Gründung

    S. 114 - 117, Angrenzendes Steuerrecht

    Bernhard Renner

    Vom (künftigen) Gesellschafter einer GmbH getragene Gründungskosten (hier: Beratungskosten) stellen auch bei einer fehlgeschlagenen Gründung der GmbH Anschaffungskosten der Beteiligung an dieser Kapitalgesellschaft, und nicht (vorweggenommene, vergebliche) Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen dar.

  • Zeitpunkt der Nachversteuerung bei Auflösung der Unternehmensgruppe durch unterjähriges Ausscheiden von Gruppenmitgliedern

    S. 117 - 120, Angrenzendes Steuerrecht

    Markus Stefaner / Erik Pinetz

    Auslöser des Ausscheidens der Gruppenmitglieder ist ein Abtretungsvertrag über Gesellschaftsanteile, der mit Vertragsunterzeichnung wirksam wird und kein (gesetzlich erlaubtes) rückwirkendes Ereignis. Dementsprechend wird die Nachversteuerung nicht rückwirkend ausgelöst, sondern erfolgt im Jahr der Auflösung der Unternehmensgruppe.

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