VfGH zu gründungsprivilegierter GmbH: Regelung über das Mindeststammkapital nicht gleichheitswidrig
- Originalsprache: Deutsch
- GESBand 2017
- Judikatur, 1558 Wörter
- Seiten 88 -90
- https://doi.org/10.33196/ges201702008801
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Auch wenn statistisch zutrifft, dass die Erhöhung des Mindeststammkapitals bei Inanspruchnahme des Gründungsprivilegs gemäß § 10b GmbH erst zu einem Zeitpunkt vorgenommen werden muss, in dem die Phase der Unternehmensgründung lange überschritten und die Gefahr einer Insolvenz deutlich gesunken ist, ist es nicht unsachlich, wenn der Gesetzgeber zur Förderung von GmbH-Gründungen das Mindeststammkapital vorübergehend niedriger ansetzt und so den Gläubigerschutzaspekt in den Hintergrund treten lässt.
Es ist nicht gleichheitswidrig, wenn die Gründungsprivilegierung nicht auch für „Altgesellschaften“, dh Gesellschaften, die vor dem Inkrafttreten des GesRÄG 2013 gegründet wurden, vorgesehen ist.
- Bachner, Thomas
- gründungsprivilegierte GmbH
- Gleichheitssatz
- Art 7 Abs 1 B-VG
- Gesellschaftsrecht
- VfGH, 14.03.2017, G 311/2016
- GES 2017, 88
- Art 140 Abs 1 B-VG
- Mindeststammkapital
- § 10b GmbHG
- § 54 GmbHG
- § 127 GmbHG
- § 10 GmbHG
- § 6 GmbHG