Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

GES

Zeitschrift für Gesellschaftsrecht

Heft 8, Dezember 2020, Band 19

eJournal-Heft
  • ISSN Online: 2309-7450

40,00 €

inkl MwSt
Sofortiger PDF-Download

Inhalt der Ausgabe

S. 415 - 418, Aufsatz

Huemer, Daniela/​Haglmüller, Theresa

OGH erlaubt Aufgriff in der Insolvenz – ohne Untergriffe beim Preis

In einer mit Spannung erwarteten Entscheidung (16.09.2020, 6 Ob 64/20k) hat der OGH kürzlich ausgesprochen, dass gesellschaftsvertraglich vereinbarte Aufgriffsklauseln für den Insolvenzfall eines GmbH-Gesellschafters wirksam vereinbart werden können und den zuletzt anlässlich einer Entscheidung des OLG Linz fortgeschriebenen Meinungsstreit damit beendet. Voraussetzung ist freilich eine Gleichbehandlung der Ausscheidensfälle unter dem Gesichtspunkt des Gläubigerschutzes und die Wahrung der Sittenwidrigkeitsgrenze. Der folgende Beitrag bietet einen Überblick über die nunmehrigen Standpunkte und Klarstellungen des OGH sowie Überlegungen zu den in der Entscheidung offen gebliebenen Fragen.

S. 419 - 422, Aufsatz

Gonaus, Bernhard/​Schmidsberger, Gerald

Update: Gesellschafterliche Informationsrechte und WiEReG

Die Autoren des vorliegenden Beitrags sind in GES 2019, 69 der Frage nachgegangen, in welchem Verhältnis gesellschafterliche Informationsrechte zum nicht öffentlichen Charakter des Wirtschaftliche Eigentümer Registers stehen und dabei zum Ergebnis gelangt, dass die von einer GmbH in Erfüllung der im WiEReG verankerten Sorgfaltspflichten erlangten Unterlagen und Informationen nicht Gegenstand gesellschafterlicher Informationsrechte sind. Der nicht öffentliche Charakter ist jedoch mit dem EU-FinAnpG 2019 weggefallen: Seit dem 10.1.2020 kann jedermann einen Auszug aus dem Register anfordern. Dies wirft die Frage auf, ob die in GES 2019, 69 vertretenen Ergebnisse aufrechterhalten werden können.

S. 423 - 430, Aufsatz

Leitner, Marlene

Zur analogen Anwendung der Stimmverbote im GmbH-Recht

Der Beitrag präzisiert Kriterien für eine analoge Anwendung des § 39 Abs 4 GmbHG anhand einschlägiger höchstgerichtlicher Entscheidungen (OGH, BGH). Zunächst ist auf den Sinn und Zweck von Stimmverboten im Allgemeinen einzugehen (unten 1.). Anschließend wird anhand einer Analyse der österreichischen und deutschen Judikatur die Zulässigkeit von analog angewandten Stimmverboten untersucht (unten 2.), näher unterteilt in eine Erstreckung des sachlichen (unten 2.1.) und persönlichen Anwendungsbereichs (unten 2.2.).

S. 431 - 432, Judikatur

Aufgriffsrecht bei Insolvenz eines GmbH-Gesellschafters

Die §§ 25a, 25b IO sind nicht auf gesellschaftsvertragliche Verträge zugeschnitten. Gesellschaftsvertragliche Aufgriffsrechte sind nicht unter § 26 Abs 3 IO zu subsumieren.

Zum Zwecke des Gläubigerschutzes müssen freiwilliges Ausscheiden und das Ableben eines Gesellschafters einerseits sowie Exekution bzw Insolvenz andererseits als Fälle des Aufgriffsrechts gleich behandelt werden.

Daher ist eine Abfindungsbeschränkung unter den Verkehrswert (Schätzwert) des Geschäftsanteils in den Fällen der Exekution und Insolvenz des Gesellschafters nur zulässig, wenn eine entsprechende Reduktion des Abfindungsanspruchs für jede Konstellation des freiwilligen (insbesondere der Anteilsübertragung) und des unfreiwilligen Ausscheidens des Gesellschafters vereinbart wird.

S. 433 - 439, Judikatur

Zur Auslegung des Gesellschaftsvertrags: Abfindungsbetrag und Buchwertklauseln

Die Frage der Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters muss für alle Gesellschafter schon aus Gründen der Gleichbehandlung notwendig gleich beurteilt werden; insoweit besteht für eine Differenzierung danach, ob der konkrete Rechtsstreit zwischen den ursprünglichen Gesellschaftern stattfindet oder ob daran auch neu hinzugekommene Gesellschafter beteiligt sind, kein Raum.

Aus § 234b AktG und § 2 GesAusG ergibt sich die Wertung, dass der Gesetzgeber der jüngeren Zeit auch bei freiwilligem Ausscheiden bei einem Rechtsformwechsel einer nicht angemessenen Abfindung grundsätzlich skeptisch bis ablehnend gegenübersteht.

S. 440 - 442, Firmenbuch-Praxis

Birnbauer, Wilhelm

Änderung des Gesellschaftsvertrages einer GmbH in Punkte von Aufgriffsrechten

In der E OGH 16.09.2020, 6 Ob 64/20k hat das Höchstgericht zur sittenwidrigen Gläubigerbenachteiligung bei Aufgriffsrechten für die Praxis wertvolle Aussagen getroffen. Der Ministerialentwurf über die Gesamtreform des Exekutionsrechts (77/ME, 27. GP) sieht de lege ferenda in § 339 EO eine Bestimmung für „Vinkulierung und Aufgriffsrechten an Geschäftsanteilen an Kapitalgesellschaften“ vor, § 76 Abs 4 GmbHG soll aufgehoben werden.

S. 443 - 446, Angrenzendes Steuerrecht

Bendlinger, Valentin/​Riedl, Mario

Keine Dienstgeberbeitragspflicht für tätige, aber nicht wesentlich beteiligte Gesellschafter mit lediglich faktischer Sperrminorität

Der VwGH (19.5.2020, Ra 2018/13/0061) hatte in einer im Mai ergangenen Entscheidung zu beurteilen, ob Vergütungen an nicht wesentlich beteiligte Gesellschafter ohne Geschäftsführungsfunktion, aber mit Sperrminorität, unter den Tatbestand des § 25 Abs 1 Z 1 lit b EStG zu subsumieren sind. Wie das Höchstgericht feststellt, führen in diesem Fall die Vergütungen beim Gesellschafter nicht zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit iSd § 25 Abs 1 Z 1 lit b EStG. Die von der FinVw bescheidmäßige Vorschreibung des Dienstgeberbeitrags gem § 41 FLAG samt Zuschlag gem § 122 Abs 8 WKG gegenüber der GmbH erfolgte mangels Vorliegens eines Dienstverhältnisses iSd § 47 Abs 2 EStG demnach zu Unrecht. Im konkreten Fall waren die Einkünfte nach Ansicht der Autoren wohl als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem § 23 EStG zu qualifizieren. Die Entscheidung eröffnet Gestaltungsvarianten, die es unter engen Rahmenbedingungen ermöglichen, Dienstgeberbeitrags- und Zuschlagspflicht zu vermeiden. Im folgenden Beitrag soll die Dienstgeberbeitragspflicht anhand der Entscheidung des VwGH diskutiert und Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.

S. 447 - 451, Angrenzendes Steuerrecht

Schmaranzer, Denise

(Außer-)betriebliche Sphäre einer GmbH und steuerneutrale Nutzungseinlage durch Überlassung eines Patentes

Das BFG war im vorliegenden Fall mit der Frage befasst, ob die Einkünfte, die eine GmbH aus der Entwicklung und Vermarktung eines Sportgerätes erzielt, ihr oder ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer und Patentinhaber zuzurechnen sind. Weiters behandelte das BFG die Abgrenzung zwischen der betrieblichen und der außerbetrieblichen Sphäre einer Körperschaft. Das BFG entschied, dass ein neu begründeter Teilbetrieb einer GmbH nicht der außerbetrieblichen Sphäre der GmbH angehört, nur weil dieser nicht mit einem weiteren, bereits länger bestehenden Teilbetrieb in wirtschaftlichem Zusammenhang steht. Zudem entschied das BFG, dass es sich bei der Überlassung eines Patentes durch den Gesellschafter-Geschäftsführer an die GmbH um eine steuerneutrale Nutzungseinlage handelt.

Weitere Hefte aus dieser Zeitschrift

Neu
GES
Heft 1, März 2024, Band 23
eJournal-Heft

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

GES
Heft 2, Mai 2022, Band 21
eJournal-Heft

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

GES
Heft 3, Mai 2020, Band 19
eJournal-Heft

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

GES
Heft 3, Mai 2019, Band 18
eJournal-Heft

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

GES
Heft 3, Mai 2018, Band 17
eJournal-Heft

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €