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Heft 1, März 2022, Band 21

eJournal-Heft
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2309-7450

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Inhalt der Ausgabe

  • „Über vertrauliche Angaben haben sie Stillschweigen zu bewahren“: (K)eine klare Regel in § 84 AktG

    S. 3 - 9, Aufsatz

    Philipp Grasser

    Die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht der Vorstandsmitglieder erstreckt sich expressis verbis auf „vertrauliche Angaben“. Demgegenüber nennt hiezu das deutsche Aktienrecht auch den Begriff der Gesellschaftsgeheimnisse und zudem eine Beschränkung auf den dienstlichen Wissenserwerb. Der Bedeutung dieser gesetzlichen Unterschiede widmet sich der folgende Beitrag.

  • Der Alleingesellschafter-Geschäftsführer: Wettbewerbsverbot und Ausnützen von Geschäftschancen

    S. 10 - 18, Aufsatz

    Nora Michtner

    Im Verfahren 6 Ob 71/21s befasste sich der OGH unter anderem mit den Fragen, ob der geschäftsführende Alleingesellschafter einem Wettbewerbsverbot unterliegen kann, insbesondere wenn er mit seinem Treugeber vereinbart hat, künftige Geschäfte nur über diese Gesellschaft abzuwickeln, und unter welchen Voraussetzungen das Überlassen von Geschäftschancen zugunsten des Gesellschafters gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr verstößt. Die Entscheidung des OGH überrascht und eröffnet für die Praxis im Gesellschafterstreit (vom OGH vielleicht unbedachte) Spielräume zu Lasten der Gesellschaft.

  • Verbraucher- bzw Unternehmereigenschaft eines Gesellschafters

    S. 19 - 20, Judikatur

    Die Verbraucher- bzw Unternehmereigenschaft eines Gesellschafters ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu beurteilen. Maßgeblich ist, ob der Gesellschafter Einfluss auf die Geschäftsführung der Gesellschaft ausüben kann.

    Auf eine formelle Geschäftsführerstellung kommt es dabei nicht an.

  • Ausübung des Bucheinsichtsrechts durch Vertreter

    S. 21 - 21, Judikatur

    Ein Gesellschafter kann bei Ausübung des Bucheinsichtsrechts zur Verschwiegenheit verpflichtete sachverständige Dritte beiziehen (z.B. Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater).

    Ein Anspruch auf Ausübung des Bucheinsichtsrechts durch einen beliebigen sonstigen Bevollmächtigten besteht hingegen nicht.

  • Firmenwortlaut: Unterscheidbarkeit und Verbot der Irreführung

    S. 22 - 24, Judikatur

    Die Unterscheidbarkeit von Firmen am selben Ort bzw in derselben Gemeinde ist nur nach § 29 UGB zu prüfen, nicht hingegen nach § 18 Abs 2 UGB.

    Das hat zur Folge, dass für die Beurteilung der Irreführung bei Firmen am selben Ort keine Wesentlichkeitsschwelle zum Tragen kommt.

    Bei Schwestergesellschaften mit demselben Alleingeschäftsführer ist hinsichtlich der Unterscheidbarkeit kein strenger Maßstab anzulegen.

  • Übergang von Verträgen der Vorgesellschaft auf die fertige GmbH

    S. 25 - 27, Judikatur

    Der Anwendungsbereich und die Bedeutung der in § 2 Abs 2 GmbHG vorgesehenen Möglichkeit einer Schuldübernahme ohne Zustimmung des Gläubigers durch die eingetragene GmbH bleibt ungeklärt. Im Anlassfall führten alle zu dieser Bestimmung vertretenen Meinungen zum selben Ergebnis.

  • Kein Recht eines nur potentiell Begünstigten auf Abberufung des Stiftungsvorstandes

    S. 28 - 28, Judikatur

    Ersatzbegünstigte und Personen, deren Begünstigtenstellung aufschiebend bedingt oder (für die Zukunft) befristet ist, haben kein Antragsrecht auf Abberufung des Stiftungsvorstands.

  • Änderung der im Firmenbuch eingetragenen kurzen Bezeichnung des Geschäftszweiges

    S. 29 - 31, Firmenbuch-Praxis

    Wilhelm Birnbauer

    Bei der Eintragung eines Geschäftszweiges im Firmenbuch ist zu beachten, dass ein eingetragener Geschäftszweig, der nicht von der Gewerbeberechtigung umfasst ist, zu einer Verwaltungsstrafe führen kann (VwGH 23.11.2016, Ra 2016/04/0098).

  • Never ending story – Lohnnebenkosten für Bezüge nicht wesentlich beteiligter Geschäftsführer

    S. 32 - 38, Angrenzendes Steuerrecht

    Stefanie Stöcklinger / Jürgen Romstorfer

    Anlass für die erneute Auseinandersetzung mit der missglückt formulierten Bestimmung des § 25 Abs 1 Z 1 lit b EStG war eine Entscheidung des BFG zu vier nicht wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer einer Ziviltechniker-GmbH (Bf).

  • UmgrStG: Rechtsprechungsübersicht 2021

    S. 39 - 44, Angrenzendes Steuerrecht

    Theres Neumüller / Georg Kofler

    Die folgende Tabelle gibt einen Kurzüberblick zu ausgewählter Rechtsprechung des VwGH und des BFG im Jahr 2021 zu umgründungsteuerrechtlichen Fragen.

  • Zeitpunkt des wirtschaftlichen Ausscheidens eines Gruppenmitgliedes

    S. 45 - 47, Angrenzendes Steuerrecht

    Erich Schaffer / Max Hatzenbichler

    § 9 Abs 6 Z 6 idF BGBl I Nr 52/2009 war erstmals auf Sachverhalte nach dem 30. Juni 2009 anzuwenden. Dies ergab sich bereits aus dem Wortsinn, dass der zu qualifizierende Sachverhalt sich nach dem 30.06.2009 ereignet haben muss. Hätte der Gesetzgeber dieser Übergangsbestimmung einen anderen Inhalt beigemessen, hätte er die Übergangsbestimmung wohl anders formuliert und ausgesprochen, dass diese Regelung nach dem 30. Juni 2009 erstmals auch auf bereits verwirklichte Sachverhalte anzuwenden sei.

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