Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit dem Phänomen der DAO, einer neuartigen, dezentralen und digitalen Organisationsform, und ihrem Verhältnis zur Blockchain. In dem Zusammenhang stellt der Verfasser des Beitrags – in Auseinandersetzung mit der im österr Schrifttum erst vor Kurzem vorgenommenen Einordnung der DAO als Gesellschaft sui generis – auch grundlegende Überlegungen zur Frage der rechtlichen Qualifikation der DAO an.



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- 2309-7450
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Inhalt der Ausgabe
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S. 371 - 376, Aufsatz
Wilfried Thöni -
S. 377 - 384, Aufsatz
Gabriel EbnerDie Entscheidung OGH 6 Ob 13/18g beschäftigt sich wieder einmal mit geheimhaltungsrelevanten Aspekten im Zusammenhang mit der öffentlich einsehbaren Urkundensammlung des Firmenbuchs. Die korrekt begründete Entscheidung des OGH lädt zu ergänzenden Gedanken aber auch Kritik ein. Der vorliegende Beitrag soll einen Überblick über die Problemfelder im Zusammenhang mit der Urkundenaufnahme im Firmenbuch geben.
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S. 385 - 388, Judikatur
Die Bestimmungen des GesAusG zum Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern sind nicht verfassungswidrig.
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S. 389 - 391, Judikatur
Wer bei Ausübung der Tätigkeit als Geschäftsführer gegen die Gläubiger gerichtete strafbare Handlungen begeht, haftet diesen gegenüber persönlich für ihren Schaden.
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S. 392 - 392, Judikatur
Ein GmbH-Gesellschafter ist bei der Beschlussfassung über einen Antrag, einen von der Gesellschaft an ihn gezahlten Betrag von ihm zurückzuverlangen, nicht stimmberechtigt.
Das Stimmverbot besteht auch dann, wenn der Rückzahlungsanspruch strittig ist bzw nicht sicher ist, ob der Anspruch besteht.
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S. 393 - 393, Judikatur
Stützt sich die Gesellschaft bei ihrer Rückforderung auf § 83 GmbHG (Einlagenrückgewähr), kann der Gesellschafter gegen den Rückforderungsanspruch nicht aufrechnen.
Stützt sich die Gesellschaft hingegen auf allgemeines Bereicherungsrecht, besteht kein Aufrechnungsverbot des Gesellschafters.
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S. 394 - 396, Judikatur
Dem Stifter ist gegen die Abweisung eines Begehrens auf Eintragung der Änderung der Stiftungserklärung in das Firmenbuch eine eigene Rekurslegitimation zuzubilligen.
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S. 397 - 399, Firmenbuch-Praxis
Wilhelm BirnbauerAnmeldungen auf Eintragung einer Änderung des Genossenschaftsvertrages (Satzung) erfolgen in der Praxis nicht immer verbesserungsfrei (§ 17 FBG). Das folgende Muster soll bei der Verfassung solcher Firmenbuchgesuche behilflich sein.
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S. 400 - 402, Angrenzendes Steuerrecht
Bernhard RennerDie Mindestkörperschaftsteuerpflicht einer Kapitalgesellschaft wird auch durch die bescheidmäßige Feststellung, dieses sei ein vorrangig auf die Verkürzung von Lohnabgaben, Beiträge zur Sozialversicherung, etc ausgerichtetes Scheinunternehmen gemäß § 8 SBBG, nicht berührt.
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S. 403 - 406, Angrenzendes Steuerrecht
Erik PinetzEine Unternehmensgruppe nach § 9 KStG entsteht, wenn während des gesamten Wirtschaftsjahres, also dessen ersten bis zum letzten Tag, eine finanzielle Verbindung iSd § 9 Abs 5 KStG bestanden hat.
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S. 407 - 411, Angrenzendes Steuerrecht
Valentin BendlingerDurch das StRefG 2015/2016 wurde der Tarif der Grunderwerbsteuer gem § 7 GrEStG neu geregelt. § 7 Abs 1 Z 2 lit c GrEStG normiert seither einen begünstigten Steuersatz bei Umgründungen, sofern die Steuer nicht vom Einheitswert zu berechnen ist. Im gegenständlichen Judikat hatte sich das BFG mit einer Übergangsbestimmung im UmgrStG zu befassen, die im Ergebnis dazu führte, dass bei einer mit rückwirkendem Stichtag 31.12.2015 durchgeführten Verschmelzung, der begünstigte Steuersatz nicht zur Anwendung kommen konnte.