Das Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz (ULSG) wurde geschaffen, um in den Jahren 2009 und 2010 die Liquidität heimischer Unternehmen im Hinblick auf „
Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!
- ISSN Online: 2309-7450
40,00 €
inkl MwStInhalt der Ausgabe
S. 324 - 330, Aufsatz
„Gesunde“ Unternehmen im Sinne des Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetzes (ULSG)
S. 331 - 339, Aufsatz
Die Prüfpflicht des Firmenbuchgerichts bei der Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen (Teil I)
Nach der bisherigen Praxis der Firmenbuchgerichte werden Zwangsstrafen nach § 283 UGB nicht nur verhängt, wenn eine Kapitalgesellschaft die fristgerechte Offenlegung ihres Jahresabschlusses unterlässt, sondern bisweilen auch dann, wenn die eingereichten Rechnungslegungsunterlagen bestimmte Mängel aufweisen. Der vorliegende Aufsatz geht der Frage nach, ob und inwieweit diese Vorgangsweise zulässig bzw geboten ist.
Auf Dienstnehmer einer GmbH, welche zugleich ihre Geschäftsführer sind, ist das DHG nicht anwendbar.
Die bloße Eigenschaft als „Strohmann“ entbindet den Geschäftsführer nicht von seinen gesellschaftsrechtlichen Pflichten. Ein Geschäftsführer ist gemäß § 25 GmbHG verantwortlich, gleichgültig ob er seine Organfunktion tatsächlich ausübt oder sich auf die Rolle eines Strohmanns beschränkt.
S. 341 - 341, Judikatur
Beendigung des Anstellungsverhältnisses des GmbH-Geschäftsführers in der Insolvenz der Gesellschaft
Verfällt eine GmbH in Konkurs, ist zur Beendigung des Anstellungsvertrages eines Geschäftsführers nicht mehr die Generalversammlung, sondern der Insolvenzverwalter zuständig.
S. 342 - 342, Judikatur
Zwangsstrafverfahren zur Änderung einer bereits ursprünglich unzulässigen Firma
Auch bei einer schon ursprünglich unzulässigen Firma kann der Geschäftsführer mit Zwangsstrafen vom Firmenbuchgericht dazu angehalten werden, einen korrekten Firmenwortlaut anzumelden.
S. 343 - 346, Firmenbuch-Praxis
Umwandlung einer AG in eine GmbH (Formwechselnde Umwandlung)
Nach den Bestimmungen der §§ 239 ff AktG kann eine AG in eine GmbH umgewandelt werden. Das Muster soll das Wichtigste bei diesem Vorgang kurz darstellen.
S. 347 - 353, Angrenzendes Steuerrecht
Auswirkungen des Urteils Kommission/Vereinigtes Königreich („Marks & Spencer II“) auf die österreichische Gruppenbesteuerung
Der EuGH hat im Urteil
S. 354 - 365, Angrenzendes Steuerrecht
§ 23a EStG: Verlustverwertungsbeschränkung für kapitalistische Mitunternehmer
Das Steuerreformgesetz 2015/2016 führt im Einkommensteuerrecht zu mehreren bedeutsamen Änderungen. Eine davon stellt die Beschränkung der Verlustverwertungsmöglichkeiten kapitalistischer Mitunternehmer dar.
S. 366 - 368, Angrenzendes Steuerrecht
Die stille Gesellschaft nach dem GesbR-Reformgesetz: Einkommensteuerrechtlicher Anpassungsbedarf?
Mit dem GesbR-Reformgesetz wurde der unternehmensrechtliche Begriff der stillen Gesellschaft erweitert. Im nachfolgenden Beitrag soll der Frage nachgegangen werden, inwieweit in Folge dessen einkommensteuerrechtlicher Anpassungsbedarf besteht.
Weitere Hefte aus dieser Zeitschrift
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €