Zur Hauptnavigation springen Zur Hauptnavigation springen Zum Seiteninhalt springen Zum Fußbereich springen

Heft 5, Juli 2019, Band 18

eJournal-Heft
ISSN Online:
2309-7450

40,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download
Artikel Heft 5, Juli 2019, Band 18 in den Warenkorb legen

Inhalt der Ausgabe

  • Stimmverbote bei Einsetzung eines Sonderprüfers

    S. 224 - 227, Aufsatz

    Tobias Tröger

    Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob ein von einer Sonderprüfung potentiell betroffener Aktionär bei dem Bestellungsbeschluss nach § 130 Abs 1 S 1 AktG mitstimmen darf. Die Frage ist bei konzentrierten Anteilseignerstrukturen für die praktische Wirksamkeit des Minderheitenschutzes durch das Institut der Sonderprüfung von erheblicher Bedeutung. Der Beitrag kommt zu dem Ergebnis, dass der potentiell von der Sonderprüfung betroffene Aktionär analog § 125 S 1, 3. Var AktG einem Stimmverbot unterliegt.

  • Begebung von Bankgarantien durch Kapitalgesellschaften zugunsten ihrer derzeitigen und ehemaligen unmittelbaren wie mittelbaren Gesellschafter im Rahmen einer Spaltung gem SpaltG

    S. 228 - 235, Aufsatz

    Heinrich Foglar-Deinhardstein / Friedrich Rüffler

    Verpflichtet sich die Obergesellschaft einer an einer Spaltung beteiligten Gesellschaft zum Zweck der Besicherung der Spaltungshaftung zur Beauftragung einer Bankgarantie, und wird diese vertragliche Verpflichtung dann von der spaltungsbeteiligten Gesellschaft selbst übernommen und umgesetzt, verstößt dieser Vorgang prima facie gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr. Eine in diesem Sinne verbotswidrige Bankgarantie ist im Verhältnis zu Gesellschaftern und unechten Dritten mit absoluter Nichtigkeit bedroht und ist nicht zu honorieren. Zahlt das Kreditinstitut dennoch aus, steht ihm bei Verletzung seiner Nachforschungsobliegenheiten kein Aufwandersatzanspruch gegen den Auftraggeber zu.

  • Unkündbarer Dienstvertrag mit GmbH-Gesellschafter als Fall der Einlagenrückgewähr

    S. 236 - 238, Judikatur

    Die Vereinbarung der Unkündbarkeit eines bei der GmbH angestellten Gesellschafters verstößt gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr, wenn kein besonderes, objektiv begründbares Interesse der Gesellschaft an der langfristigen Bindung gerade dieses Dienstnehmers besteht.

  • Gutachtertätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds für Mehrheitsgesellschafter kein wichtiger Abberufungsgrund

    S. 239 - 242, Judikatur

    Ein Aufsichtsratsmitglied darf für einen Gesellschafter Rechtsgutachten erstatten.

    Bei seiner Bestellung hat das Aufsichtsratsmitglied seine wiederholte Gutachtertätigkeit für den Gesellschafter offenzulegen.

    Interessenkonflikte bilden kein Bestellungshindernis für eine Aufsichtsratsbestellung, zumal vereinzelt auftretende Interessenkonflikte durch Stimmenthaltung oder Nichtteilnahme entschärft werden können.

    Die gerichtliche Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds aus wichtigem Grund ist bei der GmbH – im Gegensatz zur Privatstiftung – nur ultima ratio.

    Für die Abberufung reicht nicht aus, dass das Aufsichtsratsmitglied bloß für einen Gesellschafter unzumutbar ist. Die Unzumutbarkeit muss vielmehr gegenüber der Gesellschaft selbst bestehen.

  • Sicherung eines Stimmbindungsvertrages mit vorbeugender Unterlassungsklage und einstweiliger Verfügung

    S. 243 - 243, Judikatur

    Einer konkret drohenden Verletzung einer Syndikatsvereinbarung (Stimmbindungsvereinbarung) kann mit vorbeugender Unterlassungsklage begegnet werden.

    Dieser Unterlassungsanspruch ist durch einstweilige Verfügung sicherbar.

  • Laesio enormis bei Optionsvertrag über Geschäftsanteil

    S. 244 - 245, Judikatur

    Nach der jüngeren Rspr des OGH ist bei der laesio enormis der objektive Wert der gegenseitigen Leistungen erst für den Zeitpunkt der Ausübung des Optionsrechts festzustellen. Der OGH deutet jedoch eine mögliche Abkehr von dieser Rspr an.

    Die laesio enormis kann (zu Lasten eines Unternehmers) auch konkludent ausgeschlossen werden.

  • Bestellung eines GmbH-Geschäftsführers, Gesellschafteränderung bei einer nach § 9a GmbHG vereinfacht gegründeten GmbH

    S. 246 - 248, Firmenbuch-Praxis

    Wilhelm Birnbauer

    Nach der E OGH 21.03.2019, 6 Ob 183/18g ist eine Übertragung der Zuständigkeit zur Bestellung der Geschäftsführer auf den Aufsichtsrat nicht zulässig. Gleiches gelte für ein die Gesellschafter bindendes Nominierungsrecht des Aufsichtsrates.

    Die Erklärung über die Errichtung einer nach § 9a GmbHG vereinfacht gegründeten GmbH sieht die Teilung des Anteils (§ 79 Abs 1 S 1 GmbHG) nicht vor.

  • Aktuelle BMF-Information zu für Anteilsinhaber/Begünstigte angeschaffte bzw hergestellte Immobilien

    S. 249 - 259, Angrenzendes Steuerrecht

    Bernhard Renner / Melanie Raab

    Die Information des BMF vom 17. April 2019, BMF-010216/0002-IV/6/2019, befasst sich mit der steuerlichen Behandlung von für Anteilsinhaber zur Befriedigung des persönlichen Wohnbedürfnisses angeschafften bzw hergestellten Immobilien iZm verdeckten Ausschüttungen und enthält ua Ausführungen zum funktionierenden Mietenmarkt, der Abgrenzung zwischen Markt- und Renditemiete, zur umsatzsteuerlichen Beurteilung und zur Anwendung auf Privatstiftungen.

  • In Liquidation befindliche Gesellschaft kann nicht Gruppenträger sein

    S. 260 - 263, Angrenzendes Steuerrecht

    Bernhard Renner

    Nach Ansicht des VwGH (Erkenntnis vom 26.11.2014, 2011/13/0008) kann entsprechend dem Zweck des KStG, insbesondere hins des Verhältnisses zwischen Liquidationsbesteuerung und laufender Besteuerung eine sich in Liquidation befindliche Kapitalgesellschaft nicht Gruppenträger sein. Eine zweckwidrige Vermischung der Besteuerungssysteme der laufenden (Gruppen-)Besteuerung und auf die Auflösung einer Kapitalgesellschaft gerichteten Liquidationsbesteuerung auf Ebene des Gruppenträgers soll somit generell verhindert werden. Bereits die (abstrakte) Möglichkeit der Verrechnung der Einkünfte der Gruppenmitglieder mit dem Abwicklungseinkommen des Gruppenträgers führt somit zur Auflösung der Unternehmensgruppe.

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

zum Newsletter von Verlag Österreich anmelden

Kundenservice